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Öffentliche Bekanntmachung Freiwilliger Wehrdienst Übermittlung von Daten an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr
VG Burgebrach
29.10.2024, 01:00
Zum 01.Juli 2011 ist die allgemeine Wehrpflicht, soweit kein Spannungs- oder Verteidigungsfall vorliegt, ausgesetzt und in einen freiwilligen Wehrdienst übergeleitet worden. Frauen und Männer, die Deutsche im Sinne des Grundgesetzes sind, können sich nach § 58b des Soldatengesetzes verpflichten, freiwillig Wehrdienst zu leisten.

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