Der Gemeinderat der Gemeinde Spiegelau hat in seiner Sitzung am 14.04.2025 die
Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Spiegelau
für die öffentliche Entwässerungseinrichtung
für die Ortsteile Spiegelau, Neuhütte und Pronfelden, sowie für das Grundstück mit der Flurnummer 2366 der Gemarkung Oberkreuzberg
(BGS-EWS Spiegelau)
neu beschlossen.
Die Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Die Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung Spiegelau vom 15.04.2025 liegt ab dem 16.04.2025 im Bürgerbüro zur Einsichtnahme öffentlich aus.