Liebe Bürgerinnen und Bürger,
in den letzten Tagen gab es viele Diskussionen zur Vermietung der Tomberghalle an die AfD für eine Informationsveranstaltung. Wir möchten an dieser Stelle einige wichtige Fakten klarstellen:
🔹 Die Gemeinde ist rechtlich verpflichtet, öffentlichen Einrichtungen allen Parteien und Gruppierungen gleichermaßen zur Verfügung zu stellen. Die für den 06.04.2025 geplante Veranstaltung der AfD bewegt sich innerhalb der Bestimmungen der Benutzungsordnung und der bisherigen Vergabepraxis. Eine Ablehnung einzelner Anfragen wäre daher nicht zulässig.
🔹 In einem gleich gelagerten Fall hat das Oberverwaltungsgericht des Landes Nordrhein-Westfalen erst im Februar 2024 entschieden, dass der betreffenden Gemeinde kein Recht auf Versagung der Nutzungsgenehmigung zusteht.
🔹 Die Vergabe der Halle erfolgt neutral durch die Gemeinde Weilerswist und hat keinerlei inhaltliche oder politische Wertung zur Folge.
🔹 Die Vergabe der Halle erfolgt ausschließlich durch die Eigentümerin der Halle der Gemeinde Weilerswist. Der ansässige Sportverein, der die Halle regelmäßig nutzt, hat mit dieser Vermietung nichts zu tun und war an der Entscheidung nicht beteiligt. Ihn für eine Entscheidung der Gemeinde verantwortlich zu machen, ist nicht fair.
Wir verstehen, dass es in der Bevölkerung unterschiedliche Meinungen zu dieser Veranstaltung gibt. Als demokratische Gemeinde stehen wir für Meinungsfreiheit, aber auch für ein respektvolles Miteinander.