Zum 01.01.2025 tritt die Grundsteuerreform in Kraft. Sofern Sie eine Erklärung abgegeben und vom Finanzamt einen Bescheid über den Grundsteuermessbetrag erhalten haben, geht Ihnen in diesen Tagen per Post Ihr neuer Grundsteuerbescheid zu. Dieser ist bis zum Erhalt eines neuen Bescheides auch für Folgejahre gültig.
Wir weisen darauf hin, dass die Grundsteuerbescheide der Gemeinden auf Grundlage der Grundsteuermessbescheide des zuständigen Finanzamtes erstellt werden und von der Gemeinde nicht geändert werden können. Bitte beachten Sie deshalb den Hinweis des Finanzamts Hersbruck.
Bei Fragen zum zugrunde gelegten Grundsteuermessbetrag oder den Grundsteueräquivalenzbeträgen bzw. dem Grundsteuerwert wenden Sie sich bitte schriftlich an Ihr zuständiges Finanzamt oder die Informations-Hotline zur Bayerischen Grundsteuer unter Tel. 089/30700077.
Die 1. Rate der Grundsteuer 2025 wird am 15.02.2025 fällig. Sollten Sie sich für das Einzugsverfahren entschieden haben, werden die fälligen Beträge von Ihrem Konto abgebucht. Barzahler werden gebeten, die fälligen Beträge einzuzahlen.
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die VGem Henfenfeld, Zi. 21, Kirchenstr. 10, 91239 Henfenfeld, Tel. 09151/8694-31 oder steuern@vg-henfenfeld.de.