In der Zeit vom 01. März bis 30. September ist es nicht erlaubt Hecken und Gebüsch zu roden, abzuschneiden, zurückzuschneiden oder abzubrennen. Durch dieses Verbot sollen wertvolle Wohnräume und Brutstätten für verschiedene Kleinlebewesen geschützt werden. So sind zum Beispiel viele heimische Vögel auf dichtes Gebüsch angewiesen, um ungestört nisten und brüten zu können. Verstöße gegen die vorgenannten Verbote stellen Ordnungswidrigkeiten dar, die mit einer Geldbuße geahndet werden können.