Am Samstag, 08.02.2025 erhielt ich gegen 11 Uhr von meinem Vorstandskollegen einen Anruf, dass aufmerksame Autofahrer ein verletztes Reh an der Straße Hartenstein - Achtel gemeldet hätten.
Wir sind daraufhin sofort zur Stelle gefahren und fanden einen Rehbock vor, der angefahren wurde. Die Wirbelsäule war gebrochen, das Tier war nicht mehr mobil und klagte jämmerlich. Es hatte wohl bereits einen stundenlangen Kampf hinter sich. Wir mussten es von seinem Leid erlösen. Ich muss davon ausgehen, dass der Wildunfall wohl bereits in der Dämmerung passierte, daher ist anzunehmen, dass das Tier mindestens 4-5 Stunden dort gelegen und gelitten hat. Der Unfall wurde nicht gemeldet, wofür ich nicht das geringste Verständnis habe.
Niemandem wird der Kopf abgerissen, es kann immer passieren. Aber dann ist zumindest durch einen einzigen Anruf dafür zu sorgen, dass noch lebende Tiere ggf. von ihrem Leid erlöst werden können. Die Polizei hat unsere Adressen und Nummern und ist immer erreichbar. Wir als Jagdpächter helfen jederzeit, 24 Stunden.
Nur zur Erinnerung:
Zusammenstöße mit Tieren im Straßenverkehr sind grundsätzlich unverzüglich der Polizei oder dem zuständigen Jagdpächter zu melden. Wer dies unterlässt oder Wildunfälle verspätet meldet, begeht eine Ordnungswidrigkeit nach dem Bayerischen Jagdgesetz. Diese Ordnungswidrigkeit kann mit bis zu 5000,00 Euro Bußgeld geahndet werden.
Muss das Tier aufgrund der Nichtmeldung unnötig leiden, ist eine Straftat nach dem Tierschutzgesetz erfüllt. Diese Straftat kann mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe geahndet werden.
Das Bild hänge ich bewusst an. Wer den Boden beim Kopf des Rehs betrachtet, kann sich vorstellen, was es durchgemacht hat, dies kann durch pflichtbewusstes Verhalten der Verkehrsteilnehmer verhindert werden.
Mit heute wütenden und traurigen Grüßen
Richard Rabus
Jagdpächter GJR Hartenstein