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Bekanntgabe der Haushaltssatzung 2025
Stadt Dettelbach
23.04.2025, 12:30
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Bekanntgabe der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes 2025

 

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 31.03.2025 die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für die Stadt Dettelbach beschlossen. Die Haushaltssatzung und der dazugehörige Haushaltsplan wurde vom Landratsamt Kitzingen geprüft und mit Schreiben vom 10.04.2025, Az. 321.9410.2-6 genehmigt. Die Haushaltssatzung wird hiermit bekannt gegeben.

 

Haushaltssatzung

der Stadt Dettelbach,

Lkrs. Kitzingen

für das Haushaltsjahr 2025

 

Aufgrund der Art. 63 ff der Gemeindeordnung erlässt die Stadt Dettelbach folgende Haushaltssatzung:

 

§ 1

 

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit festgesetzt;

er schließt

 

im Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit                                                                   35.377.700 €

 

und

 

im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit                                                                   19.141.700 €

 

ab.

§ 2

 

Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 5.500.000 € festgesetzt.

 

§ 3

 

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden in Höhe von 1.000.000 € festgesetzt.

 

§ 4

 

Der Steuersatz (Hebesatz) für nachstehende Gemeindesteuer wird wie folgt festgesetzt:

 

Gewerbesteuer                                                                                            330 v.H.

 

§ 5

 

Der Höchstbetrag der Kassenkredite (Art. 73 GO) zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem

Haushaltsplan wird auf 5.000.000 € festgesetzt.

 

§ 6

 

Diese Haushaltssatzung tritt am 01. Januar 2025 in Kraft.

 

Dettelbach, 22. April 2025                                                                      

 

STADT DETTELBACH     

            

Matthias Bielek
Erster Bürgermeister

 

 

Nachrichtlich
Die Steuersätze (Hebesätze) für die Grundsteuer wurden für das Haushaltsjahr 2025 und Folgejahre in der Satzung vom 20.11.2024 wie folgt festgesetzt (Bekanntmachung im Digitalen Amtsblatt der Stadt Dettelbach Ausgabe 2024/10 vom 20.11.2024):
    a) Grundsteuer für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (A)                                                                  340 v.H.

    b) Grundsteuer für die Grundstücke (B)                                                                                                         230 v.H.

 

 

(Amtlich bekannt gemacht am 23.04.2025 unter www.dettelbach.de/amltiche-bekanntmachungen.)


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