Bekanntgabe der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes 2025
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 31.03.2025 die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für die Stadt Dettelbach beschlossen. Die Haushaltssatzung und der dazugehörige Haushaltsplan wurde vom Landratsamt Kitzingen geprüft und mit Schreiben vom 10.04.2025, Az. 321.9410.2-6 genehmigt. Die Haushaltssatzung wird hiermit bekannt gegeben.
Haushaltssatzung
der Stadt Dettelbach,
Lkrs. Kitzingen
für das Haushaltsjahr 2025
Aufgrund der Art. 63 ff der Gemeindeordnung erlässt die Stadt Dettelbach folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit festgesetzt;
er schließt
im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit 35.377.700 €
und
im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit 19.141.700 €
ab.
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 5.500.000 € festgesetzt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden in Höhe von 1.000.000 € festgesetzt.
§ 4
Der Steuersatz (Hebesatz) für nachstehende Gemeindesteuer wird wie folgt festgesetzt:
Gewerbesteuer 330 v.H.
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite (Art. 73 GO) zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem
Haushaltsplan wird auf 5.000.000 € festgesetzt.
§ 6
Diese Haushaltssatzung tritt am 01. Januar 2025 in Kraft.
Dettelbach, 22. April 2025
STADT DETTELBACH
Matthias Bielek
Erster Bürgermeister
Nachrichtlich
Die Steuersätze (Hebesätze) für die Grundsteuer wurden für das Haushaltsjahr 2025 und Folgejahre in der Satzung vom 20.11.2024 wie folgt festgesetzt (Bekanntmachung im Digitalen Amtsblatt der Stadt Dettelbach Ausgabe 2024/10 vom 20.11.2024):
a) Grundsteuer für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (A) 340 v.H.
b) Grundsteuer für die Grundstücke (B) 230 v.H.
(Amtlich bekannt gemacht am 23.04.2025 unter www.dettelbach.de/amltiche-bekanntmachungen.)