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Informationen zur Schneeräumung
Bürgermeister
05.01.2025, 09:42
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Liebe Witzenhäuser und Witzenhäuserinnen,

aufgrund aktueller Witterungsverhältnisse folgende Information aus unserer Satzung zur Schneeräumung:

  • Eigentümer oder übertragene Personen sind verpflichtet Geh- und Überwege von Schnee zu befreien.
  • In der Fußgängerzone oder dort wo kein Gehweg existiert, muss ein 1,5 m breiter Weg geräumt werden.
  • Straßen mit einseitigen Gehwegen: Die Räumpflicht haben diese Jahr (ungerades Jahr) die gegenüberliegenden Grundstücksbesitzer und Eigentümer!
  • Es ist eine durchgängig benutzbare Gehfläche auch zu Räumungen der Nachbarn herzustellen.
  • Die Ablagerung des beseitigten Schnees darf nur in besonderen Ausnahmefällen auf Verkehrsfläche erfolgen, eine Behinderung des Verkehrs darf nicht stattfinden (z. B. Schnee auf Straße schippen).
  • Als Streumaterial sind ausschließlich Sand oder Split bzw. vergleichbare Materialien zu verwenden.
  • Der Einsatz von Salz ist nur für die Entfernung von Eis in geringen Mengen erlaubt!
  • Rückstände von Streu,materialien und Salz sind nach der Frostperiode zu entfernen.

näheres wird in der Satzung über die Straßenreinigung der Stadt Witzenhausen geregelt (§11 & §12)

siehe https://www.witzenhausen.eu/wp-content/uploads/2024/07/7_9_strassenreinigungssatzung.pdf


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