Liebe Witzenhäuser und Witzenhäuserinnen,
aufgrund aktueller Witterungsverhältnisse folgende Information aus unserer Satzung zur Schneeräumung:
- Eigentümer oder übertragene Personen sind verpflichtet Geh- und Überwege von Schnee zu befreien.
- In der Fußgängerzone oder dort wo kein Gehweg existiert, muss ein 1,5 m breiter Weg geräumt werden.
- Straßen mit einseitigen Gehwegen: Die Räumpflicht haben diese Jahr (ungerades Jahr) die gegenüberliegenden Grundstücksbesitzer und Eigentümer!
- Es ist eine durchgängig benutzbare Gehfläche auch zu Räumungen der Nachbarn herzustellen.
- Die Ablagerung des beseitigten Schnees darf nur in besonderen Ausnahmefällen auf Verkehrsfläche erfolgen, eine Behinderung des Verkehrs darf nicht stattfinden (z. B. Schnee auf Straße schippen).
- Als Streumaterial sind ausschließlich Sand oder Split bzw. vergleichbare Materialien zu verwenden.
- Der Einsatz von Salz ist nur für die Entfernung von Eis in geringen Mengen erlaubt!
- Rückstände von Streu,materialien und Salz sind nach der Frostperiode zu entfernen.
näheres wird in der Satzung über die Straßenreinigung der Stadt Witzenhausen geregelt (§11 & §12)
siehe https://www.witzenhausen.eu/wp-content/uploads/2024/07/7_9_strassenreinigungssatzung.pdf