Ausnahmegenehmigungen nach § 46 Abs. 1 Nr. 4b StVO
Aufgrund der derzeit laufenden Überarbeitung des Parkraumkonzeptes, gelten die bestehenden Ausnahmegenehmigungen, die zum 31.01.2025 auslaufen, vorerst bis zum 30.06.2025 weiter.
Eine erneute Beantragung vor diesem Datum ist nicht notwendig. Die Verkehrsüberwachung wurde entsprechend informiert und wird dies berücksichtigen.
Wir danken für Ihr Verständnis und stehen für Rückfragen gerne zur Verfügung.
Ihre Stadtverwaltung