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Aufstellung des Bebauungsplans „Sondergebiet Fußball-Leistungszentrum Jahnschmiede“ und 10. Flächennutzungsplanänderung der Gemeinde Barbing
Gemeinde Barbing
04.04.2025, 10:27
Der Gemeinderat der Gemeinde Barbing hat mit Beschluss vom 06.08.2024 die Aufstellung des Bebauungsplans „Sondergebiet Fußball-Leistungszentrum Jahnschmiede“ und die dazugehörige 10. Änderung des Flächennutzungsplans beschlossen. Der Planentwurf wurde am 01.04.2025 gebilligt.

Im Rahmen der Beteiligung möchten wir Ihnen als Behörde bzw. sonstigen Träger öffentlicher Belange die Möglichkeit einer Stellungnahme zu unseren Planungen geben. Zweck der Stellungnahme ist es, der Gemeinde die notwendigen Informationen für ein sachgerechtes und optimales Planungsergebnis zu verschaffen. 

Es wird gebeten, die Stellungnahmen bis 16. Mai 2025 schriftlich bei der Gemeinde Barbing, Kirchstraße 1, 93092 Barbing oder digital bauamt@barbing.de einzureichen. 

Sollten bis zu diesem Zeitpunkt keine Stellungnahmen vorliegen, so dürfen wir annehmen, dass die von Ihnen wahrzunehmenden öffentlichen Belange durch die Bauleitplanungen der Gemeinde Barbing nicht berührt werden.


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