1. Abschluss eines Konzessionsvertrages mit dem Bayernwerk über die Bereitstellung des Netzes und die Nutzung öffentlicher Verkehrswege zur Versorgung mit elektrischer Energie
Sachverhalt:
Der Konzessionsvertrag regelt das Recht zur Nutzung der öffentlichen Wege zur Verlegung und zum Betrieb von Stromleitungen zwischen einer Kommune und einem Energieversorgungsunternehmen. Der aktuelle Vertrag trat am 01.04.2007 in Kraft und würde im März 2027 enden. Gemäß dem Energiewirtschaftsgesetz haben Kommunen das Ende der Konzessionsverträge zwei Jahre vor deren Ablauf bekanntzugeben. Die Stadt Parsberg hat dies im Staatsanzeiger im November 2024 veröffentlicht. Einzig das Bayernwerk Netz hat eine Interessensbekundung abgegeben.
Hauptziel ist, eine möglichst sichere, preisgünstige, verbraucherfreundliche, effiziente und umweltverträgliche Versorgung der Allgemeinheit mit Strom und Gas zu bieten.
Die Stadt erhält jährlich rd. 190.000 € Konzessionsabgabe.
Fakten zum neuen Konzessionsvertrag:
- Der angebotene Musterkonzessionsvertrag wird zwischen dem Bayer. Gemeindetag und dem VBEW verhandelt und durch das Bayer. Innenministerium geprüft und freigegeben (letzte Änderung 2015)
- Konzessionsabgabe als Ausgleich für die Nutzung der öffentlichen Straßen und Wege, Höhe der Konzessionsabgabensätze ist in der Konzessionsabgabenverordnung festgelegt und gedeckelt. Im vorliegenden Mustervertrag wurde der zulässige Höchstsatz berücksichtigt.
- Wichtigste Verbesserungen gegenüber dem aktuellen Vertrag:
- Laufzeit 20 Jahre (wie bisher) aber Sonderkündigungsrecht nach 10 und 15 Jahren zugunsten der Stadt
- Gewährleistung bei Straßenaufbrüchen 7 Jahre (bisher 5 Jahre)
- Folgekostenregelung bei Änderung der Versorgungsanlagen, die durch die Gemeinde veranlasst sind: 80% der Kosten trägt das Bayernwerk, 20% die Gemeinde (bisher Kosten Tiefbau zulasten der Stadt, Kosten Stromnetz Bayernwerk). Folgekosten fallen an, wenn z. B. ein Kabel des Bayernwerks bei Kanalbauarbeiten der Gemeinde stört und von uns neu verlegt werden muss.
Herr Stefan Leibl von Bayernwerk Netz stellt zunächst die Aufgaben und Zuständigkeiten vor.
Beschluss:
Dem Abschluss eines neuen Konzessionsvertrages Strom mit einer Laufzeit von 20 Jahren mit dem Bayernwerk Netz wird zugestimmt.