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Verkehrsregelung anlässlich der 11. Iphöfer Weinfreundschaften am 12. und 13.04.2025
Öffentliche Sicherheit und Ordnung (Vgem)
26.03.2025, 09:10

1.     Die Altstadt ist am Samstag, 12.04.2025 von 14:00 Uhr bis 19:00 Uhr und am Sonntag, 13.04.2025 von 11:00 Uhr bis 18:00 Uhr für den gesamten Verkehr zu sperren.

2.     Die Sperrung erfolgt jeweils am Einersheimer Tor, Rödelseer Tor, Mainbernheimer Tor und an der südlichen Stadtzufahrt (Bahnhofstraße, nach der Einmündung Stadtgraben West und Birklinger Straße stadteinwärts) durch Zeichen 250 StVO (Verbot für Fahrzeuge aller Art), Zeichen 600 StVO (Absperrschranken) und Zeichen 1020-30 StVO (Anlieger frei).

3.     Während der Dämmerung, bei Dunkelheit oder wenn die Sichtverhältnisse es sonst erfordern, sind die Absperrschranken durch jeweils fünf Warnleuchten zu kennzeichnen.

4.     An der Schützenstraße (beim Rödelseer Tor) sind Behindertenparkplätze ausgewiesen. Die Beschilderung erfolgt durch Zeichen 314 StVO (Parken) und Zusatzzeichen 1044-10 StVO (nur Schwerbehinderte).

 

5.     Vor dem Anwesen Lange Gasse 21 (Goldschmiede und Frisör) wird am Samstag, 12.04.2025 bis Sonntag, 13.04.2025, Absolutes Haltverbot angeordnet. Die Zeichen 283 StVO sind spätestens am 08.04.2025 mit dem Zusatz „am 12. und 13.04.2025“ (Zusatzzeichen 1040-34 StVO) aufzustellen. 

6.     Diese Anordnung wird mit Aufstellung der Verkehrseinrichtungen und Verkehrszeichen wirksam.


Beschreibung