Die Beantragung von Briefwahlunterlagen ist seit heute online auf der Homepage der Stadt Stolberg freigeschaltet. Die Beantragung der Briefwahlunterlagen ist dabei auf verschiedene Weisen möglich:
- über das Antragsformular auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung (Zugang bis zum 2. Februar 2025).
- Bis zum 19. Februar online über das Serviceportal der Kupferstadt Stolberg (Bereich Politik) Hier entlang
- Per E-Mail an wahlen@stolberg.de
- Oder persönlich unter Vorlage eines gültigen Ausweisdokuments.
Die Stimmzettel für die vorgezogene Bundestagswahl werden voraussichtlich Anfang Februar geliefert. Ab diesem Zeitpunkt ist auch die Stimmabgabe per Briefwahl im Wahlbüro möglich. Informationen dazu werden zeitnah auf der Internetseite der Kupferstadt Stolberg bereitgestellt.
Wahlbenachrichtigung
Wahlberechtigte, die bis zum 2. Februar keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, werden gebeten, umgehend Kontakt mit dem Wahlamt der Kupferstadt Stolberg aufzunehmen. Nur wer im Wählerverzeichnis der Kupferstadt Stolberg eingetragen ist, kann sein Wahlrecht wahrnehmen.
Ein Einspruch gegen das Wählerverzeichnis kann bis spätestens 7. Februar eingelegt werden.
Das Wahlamt befindet sich bis zum 17. Januar in der Frankentalstraße 16 und ab dem 20. Januar im Kulturzentrum, Frankentalstraße 3, 1. OG.
Öffnungszeiten:
Montag - Mittwoch: 08.30 - 16.00 Uhr
Donnerstag: 08.30 - 17.30 Uhr
Freitag: 08.30 - 13.00 Uhr
Zusätzliche Öffnungszeiten:
Montag, den 20. Januar 2025 bis 18.00 Uhr
Freitag, den 21. Februar 2025 bis 15.00 Uhr
Kontakt:
Tel.: 02402 / 13-221
E-Mail: Wahlamt@stolberg.de