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Satzungsbeschluss und Auslegung Außenbereichssatzung in Großhündlbach
Gemeinde Fraunberg - Amtliche Bekanntmachungen
21.03.2025, 13:01

Der Gemeinderat der Gemeinde Fraunberg hat in seiner Sitzung vom 25.02.2025 die Außenbereichssatzung für „Großhündlbach Hausnr. 15 bis 18“ in der Planfassung vom 10. Dezember 2024 und die dazugehörige Begründung in der Fassung vom 26. Februar 2025 gem. § 10 Baugesetzbuch als Satzung beschlossen.

Die Außenbereichssatzung liegt ab Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Rathaus Fraunberg, Rathausplatz 1, 1. OG, Zimmer-Nr. 2.4, 85447 Fraunberg, während der allgemeinen Dienststunden zu jedermanns Einsicht aus.

Gemäß § 215 Abs. 1 BauGB ist eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften des BauGB beim Zustandekommen der Außenbereichssatzung unbeachtlich, wenn sie im Falle einer Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BauGB bezeichneten Verfahrens[1]und Formvorschriften nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit Inkrafttreten der Außenbereichssatzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind oder im Falle von Abwägungsmängeln nicht innerhalb von sieben Jahren seit Inkrafttretens der Außenbereichssatzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht werden. Der Sachverhalt, der die Verletzung oder die Mängel begründen soll, ist darzulegen (§ 215 Abs. 2 BauGB).

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 und Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch die Außenbereichssatzung und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.

Mit der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung tritt die Außenbereichssatzung in Kraft.

Gemeinde Fraunberg
Fraunberg, den 14.03.2025

gez.
Hans Wiesmaier
Erster Bürgermeister



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Beschreibung

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