Durch den Freistaat Bayern, vertreten durch das Wasserwirtschaftsamt Rosenheim, wurden in den letzten Jahren Maßnahmen zum Hochwasserschutz entlang der Flur-Nrn. 1436, 1436/17, 1566, 1436/7, 1436/19, 1556, 1552, 1551/1, 1551, 1436/15, 1436/14 und 1437/2, jeweils Gemarkung und Stadt Mühldorf a. Inn, durchgeführt. Dadurch sollen die vorhandene Wohnbebauung, die Kläranlage der Stadt Mühldorf a. Inn und die Gebäude der Firma ODU vor oberirdischen Auswirkungen eines hundertjährlichen Hochwassers (zuzüglich 15 % Klimafaktor) geschützt werden. Nach Abschluss der Baumaßnahme kann das durch die Baumaßnahmen gesicherte Gebiet nun aus dem festgesetzten Überschwemmungsgebiet des Inns herausgenommen werden. Vor Erlass der Änderungsverordnung wird ein Anhörungsverfahren durchgeführt (Art. 73 Abs. 3 Bayer. Wassergesetz). Im Rahmen dessen werden folgende Unterlagen ausgelegt: • Ergänzung zum Erläuterungsbericht vom 31.01.2025 • Übersichtskarte M 1 : 25.000 vom 31.01.2025 • Detailkarte M 1 : 2.500 vom 31.01.2025 • Entwurf zur Änderung der Verordnung Diese können in der Zeit vom 18.03.2025 bis einschließlich 17.04.2025 eingesehen werden auf der Internetseite des Marktes Kraiburg a.Inn unter www.markt-kraiburg.de, der Gemeinde Jettenbach unter www.jettenbach-am-inn.de sowie auf der Internetseite des Landratsamtes Mühldorf a. Inn unter www.lra-mue.de/umwelt-klimaschutz-und-energie/wasserrecht/bekanntmachungen-laufender-verfahren Soweit kein Zugang zum Internet besteht, können die veröffentlichten Unterlagen beim Landratsamt Mühldorf a. Inn, Fb. 42/Wasserrecht, oder bei der Verwaltungsgemeinschaft Kraiburg a.Inn, Marktplatz 1, 84559 Kraiburg a.Inn nach Voranmeldung eingesehen werden. Näheres ist den Anlagen zu entnehmen. - Detailkarte - Ergänzung zum Erläuterungsbericht - Übersichtskarte - Änderungsverordnung - Bekanntmachung
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