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Protokoll der Gemeinderatssitzung vom 26.11.2024
Gemeinde Eußenheim - Bürgermeister
20.12.2024, 08:41

Erster Bürgermeister Achim Höfling eröffnete um 19:30 Uhr die 16. Sitzung des Gemeinderates, begrüßte alle Anwesenden, stellte die ordnungsgemäße Ladung und Beschlussfähigkeit des Gemeinderates fest. Die Tagesordnung (öffentlicher und nichtöffentlicher Sitzungsteil) wurde einstimmig angenommen. Die Gemeinderatssitzung endete mit einem nichtöffentlichen Sitzungsteil.

 

1           Anerkennung der Niederschrift der Gemeinderatssitzung vom 05.11.2024

 

Dem Gemeinderat wurde die Niederschrift von der Gemeinderatssitzung vom 05.11.2024 zur Kenntnisnahme freigegeben. Gemeinderat Ludwig Keller wünscht eine Ergänzung bei seiner Aussage zur Nutzung des Spiegelsaals unter „Informationen aus der Verwaltung“. Diese wurde eingefügt. Ansonsten ist der Gemeinderat mit der Niederschrift einverstanden.

                           

 

2           Beratung und Beschluss über Erhöhung des Zuschusses an den Sportvereins Eußenheim für die energetische Sanierung der Sporthalle Eußenheim

 

Dem Gemeinderat ist bekannt, dass der erste Bauabschnitt der energetischen Sanierung der Sporthalle Eußenheim, der die Dachsanierung, neue Eingangstüren sowie die neue Pelletheizung beinhaltet, 2022 abgeschlossen wurde. Für den noch ausstehenden zweiten Abschnitt der energetischen Sanierung hat der Sportverein Eußenheim bereits 2023 einen Zuschussantrag gestellt.

Folgende Maßnahmen waren vorgesehen:

§  Erneuerung der ballwurfsicheren Akustikdecke

§  Einbau von Deckenstrahlplatten zur Beheizung der Halle

§  Einbau einer Lüftungsanlage für eine bessere Hallenlüftung

§  Einbau einer energieeffizienten LED-Beleuchtung

§  Überprüfung der Elektroanlage und Erneuerung der Elektroinstallationen

§  Evtl. Einbau von Prallwandverkleidungen.

Die Kostenschätzung lag 2023 bei 350.000 €. Mit Beschluss vom 26.09.2023 genehmigte der Gemeinderat einen Investitionskostenzuschuss in Höhe von 86.500 € für diese Maßnahme.

 

Inzwischen liegen konkrete Planungen vom Statiker und den Fachplanern vor. Die neue Kostenberechnung liegt bei 448.201,76 €. Aus Kostengründen wird auf den Einbau von Prallwandverkleidungen abgesehen. Die enorme Kostenerhöhung begründet sich hauptsächlich aus den Preissteigerungen bei den Gerüst- und Stahlbauarbeiten sowie den Elektroarbeiten.

Nach Vorsteuerabzug belaufen sich die Gesamtkosten auf 403.976,68 €. Die Gemeinde Eußenheim beteiligt sich am schulischen Anteil der Baumaßnahme (74,71 %) mit 1/3, am Vereinsanteil (25,29 %) mit 10 %. Daraus ergibt sich ein Zuschuss in Höhe von 110.820,23 €. Die Umsetzung der Baumaßnahme ist für 2025 vorgesehen.

 

Beschluss:

Der Gemeinderat stimmt dafür, den bereits genehmigten Zuschuss von 86.500 € auf 110.900 € zu erhöhen.

 

Einstimmig beschlossen           Ja 11  Nein 0 

 

 

3           Information und Beratung über den aktuellen Stand bezüglich der Schaffung von Baurecht in der Hofriedgasse in Eußenheim

 

Am 31.08.2021 diskutierte der Gemeinderat im nicht-öffentlichen Sitzungsteil zum ersten Mal über die Schaffung von Baurecht in zwei Gärten in der Hofriedgasse in Eußenheim. Schon damals sorgte man sich wegen der Nähe zum angrenzenden Bauernhof. Es wurden Probleme bezüglich der Lärm-/Ge­ruchsimmissionen und möglichen Einschränkungen bei der Weiterentwicklung des landwirtschaftlichen Betriebs befürchtet. Nachdem Schall- und Geruchsgutachten vom IB Wölfel vorlagen, die diese Sorgen weitgehend ausräumten, beschloss der Gemeinderat am 12.02.2022 die Änderung des Flächennutzungsplanes und die Aufstellung eines Bebauungsplanes um Baurecht auf den Fl.Nr. 289 und 289/1. Sowohl im Schallgutachten, als auch um Geruchsgutachten stellte sich heraus, dass die Immissionen am geplanten Neubau niedriger sein werden, als an einzelnen bestehenden Wohngebäuden in der Hofriedgasse.

Seitdem fanden mehrere Gespräche im bzw. mit dem Landratsamt statt. Das dortige Bauamt sieht das Vorhaben kritisch, da mit dem Vorhaben erstmal Wohngebäude in der Pufferzone zwischen dem Ort und dem Aussiedlerhof errichtet werden sollen und wegen der Gefahr einer Gefälligkeitsplanung. Außerdem könne die Gemeinde den Bauwerbern Bauplätze in Hundsbach bzw. Obersfeld zur Verfügung stellen, weswegen es an der Notwendigkeit für diese Bauleitplanung fehlt, die gemäß Baugesetzbuch Voraussetzung für ihre Zulässigkeit ist. Allerdings möchte die Landrätin das Bauvorhaben in der Hofriedgasse nicht durch das Landratsamt verhindern lassen.

Das Landratsamt schlug deshalb folgende Vorgehensweise vor: Wenn der Gemeinderat dies wünscht, beschließt er die entsprechende Änderung des Flächennutzungsplans und reicht diese wie vorgeschrieben beim Landratsamt ein. Dieses wird dann jedoch nicht innerhalb der vorgeschriebenen vier Wochen über die Genehmigung entscheiden, womit diese rechtlich als erteilt gilt. Diese sogenannte Genehmigungsfiktion, ist relativ neu im Baurecht und wurde eigentlich eingeführt, um bei Bauanträgen oder der Bauleitplanung zügig Rechtssicherheit zu schaffen.

Sollten der Gemeinde bei der Änderung des Flächennutzungsplans oder bei der Aufstellung des Bebauungsplans Rechtsfehler unterlaufen und betroffene Nachbarn klagen vor dem Bayerischen Verwaltungsgericht dagegen, dann könnte das für die Gemeinde sehr teuer werden. Für die Einreichung der Klage haben Betroffene ein Jahr Zeit. Es gibt zwar keine Hinweise darauf, dass dies geschieht, im Rahmen der Bauleitplanung muss die Gemeinde aber drohende Konflikte lösen und kann sich nicht z.B. auf Zusagen der Beteiligten verlassen, dass sie keine Einwände gegen das Tun der Nachbarn haben.

Das Gremium diskutierte lange und eingehend über das Für und Wider der Bebauung der Hofriedgasse. Gemeinderat Daniel Lambrecht spricht sich gegen die Bebauung aus, da er befürchtet, dass das Vorhaben zu Problemen führen wird und die Gemeinde dafür finanziell aufkommen muss. Weiterhin hat er Zweifel am Geruchsgutachten, da sich bei Westwind die Geruchsbelastung ändert. Gemeinderat Nico Harde ist der Meinung, dass das Landratsamt ein Schlupfloch nutzt, um nicht angreifbar zu sein. Die Gemeinde hingegen wird dadurch angreifbar gemacht. Gemeinderat Thoms Reitz findet es schade, wie sich das Landratsamt verhält. Wir sollten darauf nicht eingehen. Weiterhin fragt er sich, ob wir damit nicht in die Gefälligkeitsplanung kommen. Erster Bürgermeister Achim Höfling wies darauf hin, dass zwei Grundstücke mit zwei Eigentümern überplant werden sollen, weswegen es keine Gefälligkeitsplanung sein sollte. Gemeinderat Mathias Binner fragte, ob der Bauernverband nach der Genehmigung noch Einwände erheben kann. Erster Bürgermeister Achim Höfling erklärte, dass alle Träger öffentlicher Belange, also betroffene Ämter und Interessensvertretungen, die Möglichkeit haben Einwände anzumelden. Er schlägt vor, die nächsten Schritte einzuleiten, damit die Gemeinde sieht, welche Stellungnahmen das Landratsamt, der Bauernverband usw. bringen. Man wird dann auch sehen, welche Auflagen für die Wohnhäuser gefordert werden und ob das Vorhaben für die Bauwerber dann überhaupt noch attraktiv ist.

Gemeinderat Thomas Obert wies darauf hin, dass es bei allen Bauleitplanungen Einsprüche von Behörden und Verbänden gab, die berücksichtigt werden mussten. Man müsse die angebrachten Einwände ordentlich abwägen, dann habe der Gemeinderat einen weiten Ermessensspielraum. Weiterhin erklärte er, dass die Gutachten für die Schall- und Geruchsemissionen den Kern des gesamten Vorhabens darstellen. Die Ergebnisse beider Gutachten schützen die möglichen Beteiligten und schließen in diesem Zusammenhang die Grundlagen für eine etwaige Klage aus. Er vertritt die Meinung, dass die Bauvorhaben nach den Gutachten durchaus möglich sind. Zweiter Bürgermeister Markus Bähr ist der Meinung, dass das Vorhaben auf schwammigen Füßen steht und uns das Landratsamt im Stich lässt. Weiterhin fragte er, wie teuer die Bauleitplanung sei. Die Kosten sind noch nicht bekannt, werden aber von den Grundstückseigentümern bezahlt.

Gemeinderat Daniel Lambrecht fragte, wie wir reagieren, wenn die Eigentümer der Grundstücke westlich des betroffenen Gartengrundstückes ebenfalls Wohnhäuser in ihre Gärten bauen wollen. Diese Grundstücke liegen jedoch in einem ausgewiesenem Kleingartengebiet, wo eine Bebauung ausdrücklich ausgeschlossen ist. Dies ist bei den Grundstücken Fl.Nr. 289 und 289/1 nicht der Fall.

Erster Bürgermeister Achim Höfling betonte am Ende der Diskussion, dass es zwar heute nichts zu beschließen gäbe – die Aufstellungsbeschlüsse vom 12.02.2022 seien weiterhin gültig – dass es ihm aber wichtig war nach den Gesprächen mit dem Landratsamt ein neues Stimmungsbild im Gemeinderat zu bekommen. Dieses fasste er als mehrheitlich skeptisch, aber nicht grundsätzlich ablehnend gegenüber dem Bauvorhaben zusammen. Er schlug vor, von einem Planungsbüro einen konkreten Entwurf für die Bauleitplanung erstellen zu lassen. Zu diesem könnten dann die Träger öffentlicher Belange, wie z.B. das Bauamt oder die Immissionsschutzabteilung im Landratsamt, der Bauernverband, das Amt für ländliche Entwicklung, Einwände anmelden. Dann würde man sehen, ob die Einwände massiv oder überwindbar seien.

Gemeinderat Thomas Reitz erkundigte sich, ob Regressansprüche von den Bauwerbern, die die Kosten der Bauleitplanung zahlen müssen, möglich sind, wenn die Gemeinde die Notbremse zieht. Dies ist gesetzlich und vertraglich ausgeschlossen, da die Gemeinde per Gesetz die Planungshoheit hat. Gemeinderätin Juliane Scheuner fragte, wer denn grundsätzlich klagen kann. Betroffene Nachbarn können klagen. Gemeinderat Thomas Obert teilte mit, dass alles rechtskonform von statten gehen muss, dann brauche man sich vor Klagen nicht zu sorgen.

 

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Informationen aus der Verwaltung

 

Starkregenvor- und Nachsorge

Waldweg am Kleinen Flürlein:

Der Waldweg am Kleinen Flürlein wurden durch die Firma Reith saniert. Die Gräben wurden vertieft und sämtliche Durchlässe freigelegt. Außerdem wurde hinter den Durchlässen ein Regenrückhaltebecken, das gleichzeitig als Feuchtbiotop dient, angelegt. Die Ausführung ist von einem Teil der bereitgestellten 50.000 Euro für die Starkregenvorsorge beglichen worden.  Erster Bürgermeister Achim Höfling zeigte Bilder vom sanierten Weg. Er ist mit den Arbeiten sehr zufrieden. Es sei mit viel Bedacht gearbeitet worden.

 

Regerückhaltebecken oberhalb der Ostertalstaße:

Oberhalb der Ostertalstraße wurde das Regenrückhaltebecken vom Bauhof vertieft und der Durchlass so hergestellt, dass er bei starkem Regen für einen kontrollierten Wasserablauf sorgt. Auch hier wurden Bilder von den abgeschlossenen Arbeiten gezeigt.

 

Projekt „Auf zu lebenswerten Bächen“

Das Projekt „Auf zu lebenswerten Bächen“ will Kommunen bei der Umsetzung der Renaturierung von kleinen Fließgewässern im unterfränkischen Maingebiet unterstützen. In unserem Fall geht es um die ökologische Aufwertung des Aschbaches und der Verbesserung des Hochwasserschutzes. Am 14.11.2024 fand eine Erstberatung mit Frau Dr. Jackel von der Regierung von Unterfranken statt, in der über eine mögliche 100 %-ige Förderung der Regierung für Entwürfe von Planungsbüros informiert wurde. Projekte, die die Gemeinde tatsächlich umsetzt, werden zu 90 % gefördert.

 

Online-Befragung der ILE Region MainWerntal

Seit 13. November 2024 lädt die Region MainWerntal alle Bürgerinnen und Bürger herzlich zur Teilnahme an einer Online-Befragung ein. Es geht darum, die Bevölkerung bei Zielfestlegungen bis 2030 aktiv einzubinden. Über den folgenden Link gelangt man bis zum 31.12.2024 zur Umfrage: https://umfrage.planwerk.de/s/mainwerntal_befragung

 

Einbruch ins FFW-Haus Aschfeld

Der Täter, der am 07.11.2023 ins Feuerwehrhaus in Aschfeld eingebrochen ist, konnte über seine Fingerabdrücke identifiziert und in Berlin von der Polizei festgenommen werden. Er hat schon mehrere Einbrüche in Feuerwehrhäuser getätigt. Der Schaden im Feuerwehrhaus Aschfeld wurde von der Versicherung bezahlt.

 

Altes Feuerwehrauto der FFW Münster versteigert

Am Sonntag endete die Auktion für das alte Feuerwehrauto Münster. Es wurden 13 Gebote abgegeben und das Auto schlussendlich für 7.000 Euro verkauft. Der Bürgermeister ist mit dem erzielten Verkaufspreis zufrieden.

 

Glasfaserausbau in Aschfeld

Mit dem Gasfaserausbau in Aschfeld wurde am 19.11.2024 in der Ostertalstraße durch die Fa. Rhön-Montage begonnen. Zur Zeit befindet sich die Firma in der Aschfelder Straße.

 

Obertürschließer am Behinderten-WC in der Grundschule

Auf Anfrage von Gemeinderat Thomas Reitz wurde nachgeforscht, ob der Oberschließer an der besagten Tür am Behinderten-WC nötig ist. Die Unfallverhütungsvorschriften sagen aus, dass keine Türen den Flur versperren dürfen, da es sich um einen Fluchtweg handelt. Gleichzeitig ist es vorgeschrieben, dass die Türen von Behinderten-WCs nach außen aufgehen. Dadurch ist ein Obertürschließer notwendig, der die Türen immer schließt.

 

Behindertenparkplatz eingerichtet

Erster Bürgermeister Achim Höfling zeigte ein Bild vom neu eingerichteten Behindertenparkplatz vor der Mittelschule. Der Parkplatz wurde mit Nägeln auf dem Pflaster und einem entsprechenden Schild gekennzeichnet. Der Behindertenparkplatz wurde nicht rechts vor dem Schulgebäude, sondern links platziert, da so gleichzeitig die – von parkenden Autos freizuhaltende – Durchfahrt zum Pausenhof markiert ist. Diese ist für Rettungsfahrzeuge und die Hackschnitzelanlieferung wichtig. Wenn der Behindertenparkplatz nicht besetzt ist, ist die Zufahrt sogar noch breiter.

 

Durchfahrt Friedhof Eußenheim

Georg Riedmann aus Stetten mauert die beschädigte Mauer an der Durchfahrt zum neuen Friedhof in Eußenheim wieder auf, die im Sommer durch ein Fahrzeug beschädigt wurde. Damit Bauhof und Beerdigungsinstitut mit ihren Fahrzeugen und Maschinen ungehindert die Durchfahrt passieren können, wird diese um 30 cm verbreitert und das Dach nicht mehr aufgebaut. Das Eisentor wird dementsprechend angepasst.

                           

 

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Verschiedenes

 

Zu diesem Tagesordnungspunkt gab es keine Anmerkung

 

Mit Dank für die gute Mitarbeit schloss Erster Bürgermeister Achim Höfling um 20:25 Uhr den öffentlichen Sitzungsteil der 16. Sitzung des Gemeinderates.


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