Haben Sie Pflegegrad 2 oder höher und Ihren Hauptwohnsitz in Bayern, dann haben Sie Anspruch auf jährlich 1.000 Euro. Für das Pflegejahr (01.10.2022 bis 30.09.2023) kann der Erstantrag noch bis 31.12.2023 gestellt werden.
Wenn Ihnen bereits Landespflegegeld bewilligt wurde, müssen Sie keinen neuen Antrag stellen. Der Erstantrag wirkt für die folgenden Pflegegeldjahre fort, solange er nicht zurückgenommen wird.
Was müssen Sie tun, um Landespflegegeld zu erhalten?
1. Sie müssen einen Antrag stellen.
2. unbedingt die Adresse angeben, an der Sie offiziell beim Einwohnermeldeamt gemeldet sind.
3. Sie müssen den Antrag unterschreiben.
4. Sie müssen eine Kopie des Bescheides Ihrer Pflegekasse beilegen, aus der sich Ihr Pflegegrad ergibt.
(Liegt Ihnen die Einstufung der Pflegekasse noch nicht vor, ist der Antrag zur Fristwahrung unvollständig zu stellen.)
5. Sie müssen eine Kopie Ihres gültigen Personalausweises oder Ihres Reisepasses beilegen.
6. Bitte verwenden Sie keine Büro- oder Heftklammern.
Näheres und Antragsformular hier:
https://www.lfp.bayern.de/landespflegegeld/
Im Bürgerbüro des Marktes Igensdorf liegen ebenfalls Antragsformulare bereit.