Regensburg (RL). Am 18. März 2025 fand im großen Sitzungssaal des Landratsamtes unter der Leitung von Landrätin Tanja Schweiger eine Sitzung des Jugendhilfeausschusses statt. Im Mittelpunkt stand die Vorberatung des Jugendhilfehaushalts für 2025. Dieser sieht eine Erhöhung des Zuschussbedarfes – also der Differenz zwischen Einnahmen und Ausgaben – um 4,5 Mio. Euro auf dann 34,5 Mio. Euro vor. Dieser höhere Zuschussbedarf für 2025 ist vor allem auf die steigenden Kosten bei den vollstationären, teilstationären und ambulanten Leistungen und Maßnahmen der Jugendhilfe zurückzuführen. Im vergangenen Jahr haben sich sowohl die Tagessätze für die vollstationären und teilstationären Leistungen als auch die Stundensätze für die ambulanten Leistungen erneut aufgrund der tariflichen und allgemeinen Preissteigerungen deutlich erhöht. Dies bedeutete auf ein Jahr rund 2,8 Mio. Euro an Mehrausgaben nur aufgrund dieser Entgeltsteigerungen.
Rückgang bei Gesamtfallzahlen – Ausgaben steigen trotzdem
Im letzten Jahr ist es gelungen, dem Trend der steigenden Fallzahlen entgegenzuwirken und die Gesamtfallzahlen zu reduzieren. Dennoch müssen die Ausgabenhaushaltsansätze gegenüber dem Vorjahr zum Teil deutlich angepasst werden, vor allem bei den kostenintensiven stationären Hilfen. Hierbei wurde das vorläufige Rechnungsergebnis 2024 zugrunde gelegt. Die Erhöhung betrifft hauptsächlich die Unterbringung in Mutter/Vater-Kind-Einrichtungen, die teilstationäre Erziehungshilfe, die Heimerziehung, die Eingliederungshilfe in allen Bereichen – sowohl voll- und teilstationär als auch ambulant – und die vollstationäre Hilfe für junge Volljährige. Ebenfalls betroffen sind die vorläufigen Maßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen. Im ambulanten Bereich ist weiterhin die Kostensteigerung bei den Schulbegleitungen auffällig, die jedoch 2024 durch Reduzierung der gewährten Gesamtfachleistungsstunden und Umstellung auf Maßnahmekombinationen/Poollösungen prozentual geringer ausfiel als in den Vorjahren. Außerdem ist im Haushaltsjahr 2025 mit weiteren Zuweisungen von unbegleiteten minderjährigen Ausländern (UMA) zu rechnen. Aufgrund fehlender freier Plätze in Jugendhilfeeinrichtungen müssen nach wie vor durch das Kreisjugendamt Räumlichkeiten angemietet und Betreuungsmöglichkeiten für UMA geschaffen werden. Für die Unterbringung, Versorgung und Betreuung von (ehemaligen) UMA werden die Ausgabenansätze für 2025 daher erneut erhöht. Da die Aufwendungen jedoch in der Regel vom Bezirk erstattet werden, werden auch die Ansätze bei den Einnahmehaushaltsstellen entsprechend angepasst.
Resolution zur Effizienzsteigerung bezüglich Schulbegleitungen
Der Landkreis Regensburg verzeichnet einen kontinuierlichen Anstieg der Haushaltsausgaben des Kreisjugendamtes, vor allem im Bereich der ambulanten Eingliederungshilfe (Schulbegleitungen nach § 35 a SGB VIII). Die steigende Zahl an Bewilligungen sowie die unterschiedlichen Finanzierungsstrukturen (Beauftragung eines Trägers, gesetzliche Grundlage) belasten den Kreishaushalt in Höhe von etwa 5,6 Millionen Euro (Haushaltsjahr 2024) erheblich. In Anbetracht dieser Entwicklung wurden grundlegende strukturelle Veränderungen der Prozesse seitens der Verwaltung durchgeführt, um die Kosten für die ambulante Eingliederungshilfe zu senken, die Qualität der ambulanten Eingliederungshilfe sicherzustellen und langfristige Finanzierungsstrategien zu etablieren. Das Kreisjugendamt Regensburg hat sich die Aufgabe gestellt, ein ganzheitliches Konzept zu entwickeln, um die Unterstützungssituation von Schülerinnen und Schülern mit besonderem Förderbedarf künftig effizienter zu gestalten. Das Kreisjugendamt hat im vergangenen Jahr hierfür bereits weitreichende Maßnahmen zur Prozessoptimierung in der Eingliederungshilfe durchgeführt. Hintergrund ist, dass es nicht die Aufgabe der Kinder- und Jugendhilfe ist, das Schulsystem für Inklusion zu stabilisieren, wie dies aktuell weitestgehend durch den erheblichen Einsatz von Schulbegleitern, die von den Kommunen über die Jugendhilfe finanziert werden, erfolgt. Der Jugendhilfeausschuss verabschiedete daher eine Resolution, welche konkrete Forderungen bezüglich möglicher Vorgehens- und Gesetzesänderungen an den Freistaat Bayern und die Bundesregierung stellt. Um den steigenden Fallzahlen entgegenzuwirken, soll unter anderem künftig das Konzept des infrastrukturellen Poolings umgesetzt werden. Ein Schulbegleiter soll demnach mehrere Schüler betreuen, nicht nur einen. Dem Modell liegt der Inklusionsgedanke zugrunde, nicht – wie bisher – Schülerinnen und Schülern mit Behinderung eine individuelle Schulbegleitung zuzuordnen, sondern die Infrastruktur in der Schule in der Weise zu stärken, dass es in den Schulen möglich ist, junge Menschen mit Behinderung zu beschulen. Ziel ist es, infrastrukturelle Schulbegleitung an den Schulen umzusetzen, die eine hohe Anzahl an Schulbegleiter-Einzelfallhilfen aufweisen.
Modifizierter Ausbau der Jugendsozialarbeit an Schulen
An derzeit 42 förderfähigen Schulstandorten im Landkreis gibt es Jugendsozialarbeit an Schulen (JaS). Als „Filiale der Jugendhilfe“ vor Ort ist diese ein Bindeglied zwischen Jugendamt und Schule und hat sich seit ihrer Einführung 2009 fest etabliert. Durch die partnerschaftliche Zusammenarbeit von Jugendhilfe und Schule ist eine bestmögliche Förderung und Unterstützung der Kinder und Jugendlichen gewährleistet. Langfristig gesehen trägt die sozialpädagogische Arbeit an den Schulen maßgeblich zu einem besseren Miteinander und zur Zufriedenheit aller Beteiligten bei und erspart spätere Ausgaben für aufwendige und sehr teure „Reparaturanstrengungen“. Der Jugendhilfeausschuss beschloss, diesen erfolgreichen Weg fortzusetzen und hierfür den Bedarf für Unterstützungsangebote durch JaS oder eine Beratungskraft für die Grundschulen Großberg, Thalmassing, Pettendorf-Pielenhofen, Brennberg, Hagelstadt, Deuerling, Aufhausen-Pfakofen, für die Mittelschule Wenzenbach sowie für das Gymnasium Neutraubling grundsätzlich anzuerkennen. Die Verwaltung wurde beauftragt, den Bedarf aller Schulen (für die bereits Jugendsozialarbeit bewilligt und für die sie beantragt wurde) zu prüfen und eine Bewertung vorzunehmen, damit mit vorzunehmenden Umverteilungen Neuanträge berücksichtigt werden können. Dies muss im Rahmen der bereits vom Kreistag für die Jugendsozialarbeit bewilligten Stellen erfolgen. Für Schulen mit in der Regel bis zu vier Klassen wurde die Verwaltung ermächtigt, ein neues Unterstützungsangebot zu schaffen. Diese Schulen können mit einer Vorort-Sprechstunde des Jugendamtes versorgt werden.
Umfassende Berichterstattungen
Der Ausschuss wurde in der Sitzung über eine Reihe von Themen informiert, so über die Tätigkeit der im Kreisjugendamt angesiedelten Verfahrenslotsin, über die Bedarfsplanung in der Kindertagesbetreuung, über die Umsetzung des Ganztagsförderungsgesetzes, über die aktuelle Situation der unbegleiteten minderjährigen Ausländer sowie auch über den 42 –seitigen Jahresbericht 2024 des Kreisjugendamtes.
Anpassung der Betreuerhonorare für Ferien- und Freizeitmaßnahmen
Der Jugendhilfeausschuss stimmte zudem einer Anpassung der Betreuervergütungen bei Ferienaktionen des Landkreises ab 01.04.2025 wie folgt zu: Für mehrtägige Ferienmaßnahmen mit Übernachtung erhalten die Betreuer ein tägliches Honorar von 65 Euro (bisher 55 Euro). Für eintägige Ferienmaßnahmen wie etwa die Tagesfahrten beträgt das tägliche Honorar 60 Euro (bisher 50 Euro). Für die notwendigen Vor- und Nachbereitungsmaßnahmen sowie die Teilnahme an Vortreffen beträgt das Honorar täglich 35 Euro (bisher 30 Euro).
Bildunterschrift:
Im Mittelpunkt der Beratungen des Jugendhilfeausschusses am 18. März 2025 stand der Jugendhilfehaushalt für 2025. Foto: Beate Geier.
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