Ab dem 01.05.2025 gestattet der Gesetzgeber bei der Beantragung von Ausweisdokumenten nur noch Lichtbilder in digitaler Form.
Eine Aufnahme der Lichtbilder direkt im Bürgerbüro ist jedoch aktuell noch nicht möglich, da uns bisher noch kein Liefertermin für das bereits seit langem bestellte Aufnahmegerät genannt wurde.
Digitale Lichtbilder können daher nur verarbeitet werden, wenn sie von einem zertifizierten Fotografen aufgenommen und über eine cloud zum Download bereitgestellt wurden.
Eine Beantragung von Ausweisdokumenten mit analogen Passbildern ist nur noch bis 30.04.2025 möglich. Wir bitten um Beachtung.