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Hinweis zur Steuerfälligkeit
Gemeinde Forstern
05.02.2025, 13:00
Grundsteuer und Gewerbesteuer im Februar fällig Die Gemeinde Forstern erinnert daran, dass folgende Steuern am 15. Februar 2025 zur Zahlung fällig sind: –    Grundsteuer A und B –    Gewerbesteuer (Vorauszahlungen 2025) Sollte uns keine Einzugsermächtigung vorliegen, bitten wir unter Angabe Ihrer Finanzadresse um termingerechte Überweisung. So vermeiden Sie unnötig Säumniszuschläge und Mahngebühren. Die Höhe der Zahlung ist dem letzten [...]

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Beschreibung

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