Von 09. bis 11. April 2025 wird die Frühjahrskehrung der Gemeindestraßen in Sünching, Haidenkofen und Hardt durchgeführt. Die Anwohner werden gebeten, vorab das Kehricht von den Gehwegen (falls vorhanden) an den Fahrbahnrand zu kehren. Die Fahrzeuge sollen an diesen Tagen nicht auf der Straße geparkt werden.
Die Staatsstraßen werden dabei nicht gesäubert. Das Staatliche Bauamt Regensburg nimmt die Reinigung eigenständig vor. Auf die Terminierung hat die Gemeinde keinen Einfluss.
Die Gemeinde Sünching weist in diesem Zuge auf die Bestimmungen in der Straßenreinigungsverordnung hin, wonach Gehwege und Straßenränder regelmäßig von den Anliegern gesäubert werden müssen.