3. Durchführung von Bündelausschreibungen für die kommunale Strombeschaffung
Sachverhalt:
Der Bayerische Gemeindetag hat nach 10jähriger Zusammenarbeit mit der KUBUS GmbH die Zusammenarbeit beendet.
Über einen erneuten Wettbewerb soll garantiert werden, dass die veränderten Energiemarktbedingungen bestmöglichst berücksichtigt werden.
Nach europaweiten Vergabeverfahren wurde der Zuschlag an die enPORTAL GmbH mit Sitz in Pronstorf, Schleswig-Holstein erteilt.
Die enPORTAL GmbH bietet an, für den Zeitraum von 2026 bis 2030 – inklusive einer Verlängerungsoption bis 2036 die Vorbereitung und Durchführung von Bündel- ausschreibungen für die Beschaffung von elektrischer Energie auszuschreiben.
Die Kosten für die letzte Ausschreibung für Strom durch die KUBUS Kommunalberatung im Jahre 2022/2023 betrugen 6.727,31€.
Die Kosten für die Ausschreibung durch enPORTAL werden sich auf sich auf ca. 2.525,00 € belaufen.
Die Stromverbrauchskosten im Jahre 2024 belaufen sich ca. auf 370.000,00 € (Schlussabrechnungen der Stromanbieter liegen noch nicht alle vor). Der Stromverbrauch beträgt rd. 1,1 Mio. Kilowattstunden. Der Vorschlag der Verwaltung, Graustrom (enthält auch Ökostrom) auszuschreiben, basiert auf einer haushaltswirtschaftlichen Überlegung. Die Kosten für Ökostrom sind höher und können vom Volumen her nicht kalkuliert werden. Es könnte sich um Beträge zwischen 20.000 € und 30.000 € handeln. Dem Argument, mit dem Bezug von Ökostrom den weiteren Ausbau von Ökostromanlagen zu fördern, kann nicht gefolgt werden. Die Stadt hat in den letzten Jahren viele Projekte selber umgesetzt und hat dies auch weiterhin vor. Ein rein auf ideologisch basierte Begründung zur pauschalen Förderung von PV-Anlagen mit Mehrausgaben von 20.000 € bis 30.000 € wird als haushaltsrechtlich zumindest zweifelhaft beurteilt. Dieses Geld kann deutlich sinnvoller investiert werden.
Herr Stadtrat Höfer regt an, Ökostrom auszuschreiben weil Kommunen der Vorbildfunktion gerecht werden sollen. 3. Bürgermeister Hopf hinterfragt die Vorbildfunktion und bezweifelt, dass Bürger oder Firmen Ökostrom beziehen, wenn die Stadt hierfür mehr Geld ausgibt.
Beschluss:
1. Der Bürgermeister wird beauftragt, mit der enPORTAL GmbH den vorgelegten Dienstleistungsvertrag über die Vorbereitung und Durchführung von Bündelausschreibungen für die Beschaffung von elektrischer Energie und Gas über sein webbasiertes Beschaffungsportal enPORTAL connect abzuschließen.
2. Der Bürgermeister wird beauftragt, der Bayerischer Gemeindetag Kommunal-GmbH die Vollmacht gemäß Anlage zu erteilen, nach der sie die verfahrensleitenden Entscheidungen für die Bündelausschreibung von Lieferleistungen für elektrische Energie ab dem 01.01.2026 im Rahmen der Vorgaben dieser Vollmacht und des freigegebenen Vergabekonzepts treffen darf.
3. Im Rahmen der anstehenden Bündelausschreibung für elektrische Energie haben die enPORTAL GmbH und die Bayerischer Gemeindetag Kommunal-GmbH folgende Vorgaben zur Strombeschaffenheit zu beachten:[1]
x Es soll Graustrom (Ökostromanteil ist bei jedem Stromlieferanten unterschiedlich) beschafft werden oder
100 % Ökostrom ohne Neuanlagenquote beschafft werden oder
100 % Ökostrom mit Neuanlagenquote beschafft werden
4. Der Bürgermeister wird beauftragt, nach Vorlage des mit der Bayerischer Gemeindetag Kommunal-GmbH abgestimmten Vergabekonzepts innerhalb der in § 2 Abs. 3 des Dienstleistungsvertrages vorgesehenen Frist über die Freigabe des Vergabekonzepts zu entscheiden.
5. Die Bayerischer Gemeindetag Kommunal-GmbH wird angewiesen, unter Beachtung der abgestimmten Vergabekonzeption demjenigen Lieferanten den Zuschlag zu erteilen, der für das einschlägige Los/die Lose das jeweils preisgünstigste Angebot, welches die Gemeinde betrifft, unterbreitet.
6. Der Bürgermeister wird beauftragt, der enPORTAL GmbH für die Abfrage von Abnahmestellen und Verbrauchsdaten bei dem aktuellen Energielieferanten bzw. den Netzbetreibern eine Vollmacht zu erteilen.