Gute Nachrichten für alle E-Autofahrer: Ab dem 1. April 2025 dürfen Elektrofahrzeuge in Bayern auf allen öffentlichen Parkplätzen bis zu drei Stunden kostenlos parken. Dies hat der Bayerische Ministerrat auf Vorschlag von Innenminister Joachim Herrmann beschlossen.
Unkomplizierte Regelung für E-Fahrzeuge
Alle Fahrzeuge mit einem "E" am Ende des Kennzeichens profitieren von dieser neuen Regelung. Eine gesonderte Kennzeichnung der Parkplätze ist nicht erforderlich. Das Ziel: Eine unbürokratische, einheitliche Lösung zur Förderung der Elektromobilität und zur Verbesserung der Luftqualität, insbesondere in Ballungsräumen.
Nachweis mit Parkscheibe oder digitalem Ticket
Um die kostenfreie Parkzeit zu nutzen, müssen Fahrer eines Elektroautos den Parkbeginn nachweisen:
-
Parkscheibe gut sichtbar hinter die Windschutzscheibe legen.
-
Kostenloses Ticket am Parkautomaten ziehen (sofern die Kommune dies unterstützt).
-
Nutzung von Park-Apps, die ein entsprechendes Feld für E-Autos enthalten.
Gilt nur auf öffentlichen Parkplätzen
Die Regelung gilt ausschließlich für öffentliche Parkflächen, die durch das blaue "P"-Verkehrszeichen gekennzeichnet sind. Nicht enthalten sind:
-
Private Parkhäuser und Parkplätze mit Schranken.
-
Supermarkt- und Kundenparkplätze.
-
Flächen mit speziellen Parkregelungen.
Maximale Parkdauer beachten
Die zulässige Höchstparkdauer bleibt weiterhin gültig. Wenn an einem Standort die Parkzeit unter drei Stunden liegt, darf diese nicht überschritten werden.
Tipp: Bei Unsicherheiten lohnt sich ein Blick auf den Aushang am Parkautomaten! Mit dieser Neuerung wird das Parken für E-Autofahrer in Bayern einfacher und attraktiver.
(Bild KI generiert mit Canva)