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Protokoll der Gemeinderatssitzung vom 15.10.2024
Gemeinde Eußenheim - Bürgermeister
08.11.2024, 08:55

Erster Bürgermeister Achim Höfling eröffnete um 19:30 Uhr die 14. Sitzung des Gemeinderates, begrüßte alle Anwesenden, stellte die ordnungsgemäße Ladung und Beschlussfähigkeit des Gemeinderates fest. Die Tagesordnung (öffentlicher und nichtöffentlicher Sitzungsteil) wurde einstimmig angenommen. Die Gemeinderatssitzung endete mit einem nichtöffentlichen Sitzungsteil.

 

 

ÖFFENTLICHER SITZUNGSTEIL

 

 

 

1

Anerkennung der Niederschrift der Gemeinderatssitzung vom 25.09.2024

 

Dem Gemeinderat wurde die Niederschrift von der Gemeinderatssitzung vom 25.09.2024 zur Kenntnisnahme freigegeben. Der Gemeinderat ist mit der Niederschrift einverstanden.

 

                                                             

2

Beratung und Beschluss über den Bauantrag zur Errichtung einer Terrassenüberdachung an einem Wohnhaus auf dem Grundstück Fl.Nr. 198, "Langgasse 41" in Eußenheim

 

Sachverhalt:

 

Der Eigentümer des Grundstücks Fl.Nr. 198, „Langgasse 41“ in Eußenheim plant die Errichtung einer Terrassenüberdachung am bestehenden Wohnhaus. Das Vorhaben liegt im unbeplanten Innenbereich von Eußenheim, was bedeutet, dass sich das Bauvorhaben in die Umgebung einfügen muss. Die Art der Umgebung entspricht gemäß § 5a BauNVO der eines dörflichen Wohngebietes, in das sich eine Terrassenüberdachung einfügt.

 

Beschluss:

 

Der Gemeinderat stimmt für den Bauantrag zur Errichtung einer Terrassenüberdachung an dem Wohnhaus auf dem Grundstück Fl.Nr. 198, „Langgasse 41“ in Eußenheim.

 

Einstimmig beschlossen                   Ja 14  Nein 0 

 

 

3

Erneute Beratung und Beschluss über einen Bauantrag auf Errichtung einer Lagerhalle und eines Pferdeunterstands auf Fl.Nr. 54 ("Hundsbacher Str. 1") in Hundsbach

 

Anfang 2022 stellte die Eigentümerin des Grundstücks Fl.Nr. 54 („Hundsbacher Str. 1“) in Hundsbach eine Bauvoranfrage für einen Pferdestall und eine Lagerhalle, welche in der Sitzung am 15.03.2022 vom Gemeinderat mit 10:2 Stimmen mehrheitlich abgelehnt wurde. Die Ablehnung erfolgte vor allem, weil der Gemeinderat mehrheitlich keine Pferdehaltung an dieser Stelle wünscht. Am 18.10.2022 lag dem Gemeinderat schließlich von der Eigentümerin ein Bauantrag für eine Lagerhalle und einer Holzhalle auf dem gleichen Grundstück vor, der mit 11:3 Stimmen befürwortet wurde.

Erst im Nachhinein wurde bekannt, dass es sich erneut um einen Pferdeunterstand handelte. Dies stand zwar im vollständigen Bauantrag, aus den vom Landratsamt übermittelten Unterlagen war dies für den Gemeinderat jedoch nicht ersichtlich. Daraufhin informierte die Gemeinde das Landratsamt, dass der Gemeinderat sein Einverständnis vermutlich versagt hätte, wenn bekannt gewesen wäre, dass es sich bei dem Bauantrag um einen Pferdestall und nicht um eine Lagerhalle handelt. Letztlich lehnte das Landratsamt den Bauantrag ab, da es die Bauten dem Außenbereich zuordnete, wo grundsätzlich keine Bebauung zulässig ist. 

Gegen diesen Bescheid des Landratsamts klagte die Grundstückseigentümerin vor dem Bayerischen Verwaltungsgericht. Bei einem Ortstermin am 12.09.2024 kam das Gericht zum Schluss, dass das Vorhaben dem Innenbereich zuzuordnen ist und sich auch in die Umgebung, welche das Landratsamt als Mischgebiet bezeichnete, einfügt. Demzufolge sei eine Baugenehmigung für das Vorhaben zu erteilen.

Mit Schreiben vom 24.09.2024 bat das Landratsamt die Gemeinde erneut über das gemeindliche Einvernehmen zu diesem Bauvorhaben zu entscheiden. Das Landratsamt teilte weiterhin mit, dass im Falle einer Ablehnung durch den Gemeinderat das Landratsamt das fehlende gemeindliche Einvernehmen ersetzt.

 

Beschluss:

 

Der Gemeinderat stimmt für den Bauantrag auf Neubau einer Lagerhalle und eines Pferdestalls auf Fl.Nr. 54 („Hundsbacher Straße 1“) in Hundsbach.

 

Mehrheitlich abgelehnt                      Ja 5  Nein 10 

Somit ist der Antrag abgelehnt.

 

 

4

Beratung und Beschluss über die Neufestsetzung der Grundsteuer-Hebesätze für Grundsteuer A und B ab dem 01.01.2025

 

Im April 2018 entschied das Bundesverfassungsgericht, dass die bisherige Ermittlung der Grundsteuer rechtswidrig sei und die Ermittlung der Grundsteuer daher neu geregelt werden müsse. Der Bundestag setzte daraufhin im Jahr 2019 einen neuen gesetzlichen Rahmen, der den Bundesländern viel Freiheiten ließ, um ihn nach eigenem Willen auszugestalten. Der Freistaat Bayern beschloss Ende 2021 zukünftig nicht mehr den Wert eines Grundstücks ins Zentrum der Bemessung zu stellen, sondern dessen Fläche. Nun tritt am 01.01.2025 das neue Bayerische Grundsteuergesetz (BayGrStG) in Kraft.

Ausgehend von den abgegebenen Grundsteuererklärungen hat das Finanzamt in den letzten Monaten an jeden Grundstückseigentümer einen neuen Messbescheid verschickt. Der darin festgelegte Messbetrag wird von der Gemeinde mit dem individuellen kommunalen Hebesatz multipliziert. Das Ergebnis ist die zu entrichtende Grundsteuer.

Die bisherigen gemeindlichen Hebesätze für Grundsteuer A und B verlieren zum 31.12.2024 ihre Gültigkeit und müssen zum 01.01.2025 von jeder Kommune neu festgesetzt werden. Der Freistaat wünscht, dass die Reform der Grundsteuer möglichst aufkommensneutral erfolgt.

Nach alter Methodik summieren sich alle Messbeträge für die landwirtschaftlich genutzten Flächen (= Grundsteuer A) im Gemeindegebiet auf insgesamt 13.770 € und für Baugrundstücke (= Grundsteuer B) auf insgesamt 61.590 €. Multipliziert mit den aktuell noch gültigen Hebesätzen von 490 % und 380 % ergeben sich somit Steuereinnahmen für das Jahr 2024 von 67.480 € (Grundsteuer A) und 234.050 € (Grundsteuer B).

Nach neuer Methodik summieren sich die Messbeträge für Grundstücke in der Gemeinde Eußenheim auf 14.100 € für die Grundsteuer A und auf 124.200 € für die Grundsteuer B. Soll die Grundsteuer aufkommensneutral berechnet werden, wäre für die Grundsteuer A ein Hebesatz von 480 % (verbunden mit Steuereinnahmen von 67.670 €) und für die Grundsteuer B ein Hebesatz von 190 % (Steuereinnahmen von 235.970 €) anzusetzen. Jeder Veränderung der Hebesätze um 10 Punkte führt zu Mehr- bzw. Mindereinnahmen von 1.400 € (bei der Grundsteuer A) bzw. 12.400 € (bei der Grundsteuer B) für die Gemeinde.

Bei diesen Berechnungen gibt allerdings noch Unsicherheiten, da das Finanzamt für manche Grundstücke bislang keine Daten an die Gemeinde übermittelt hat. Zudem werden offensichtlich falsche Messbescheide im Lauf der nächsten Monate noch korrigiert werden. Da noch nicht absehbar ist, ob sich Unsicherheiten positiv oder negativ auf den durchschnittlichen Messbetrag auswirken werden, schlägt Bürgermeister Achim Höfling vor, die Hebesätze nach dem aktuellen Datenstand festzusetzen und in einem Jahr eine Neuberechnung vorzunehmen.

In der darauffolgenden kurzen Diskussion plädierte Erster Bürgermeister Achim Höfling dafür, die Neufestsetzung der Hebesätze nicht für eine Steuererhöhung zu nutzen, sondern auf jeden Fall aufkommensneutral zu bleiben. Dieser Meinung schloss sich der Gemeinderat an.

 

Beschluss:

 

Der Gemeinderat stimmt für die Neufestsetzung der Grundsteuer-Hebesätze auf folgende Werte:

Grundsteuer A: 480 v.H.

Grundsteuer B: 190 v.H.

 

Die entsprechende Satzung über die Festsetzung der Grundsteuerhebesätze tritt am 01.01.2025 in Kraft.

 

Einstimmig beschlossen                   Ja 15  Nein 0 

 

 

5

Beratung und Beschluss über eine Vereinbarung mit den Eigentümern der für die Windräder bei Hundsbach benötigten privaten Flächen, die die Verwendung der hinterlegten Rückbaubürgschaft regelt

 

Wie dem Gemeinderat bekannt ist, sollen bei Hundsbach vier Windräder der Fa. GP Joule auf einem Waldgrundstück der Gemeinde Eußenheim errichtet werden. Der Großteil der Aufstellflächen und Zuwegung liegt jedoch auf Flächen von privaten Eigentümern.

Um den Rückbau der Windräder, Aufstellflächen und der Zuwegung sicherzustellen, wird das Landratsamt Main-Spessart in seiner BImSchG-Genehmigung (BImSchG = Bundesimmissionsschutzgesetz) GP Joule die Hinterlegung einer Rückbaubürgschaft zugunsten des Landkreises auferlegen. Die Höhe dieser Bürgschaft ist aktuell noch nicht bekannt.

Um zu vermeiden, dass die in der BImSchG-Genehmigung festgesetzte Höhe der Rückbaubürgschaft für einen Rückbau der Windräder mit Nebenanlagen nicht ausreicht, haben die Gemeinde und die privaten Eigentümer einen externen Dienstleister mit der Berechnung der Rückbaukosten, die auch die Kosten für die Einrichtungen auf den Privatgrundstücken beinhaltet, beauftragt. Diese Berechnung ist Grundlage für die Höhe der Rückbaubürgschaft, die laut Pachtvertrag von GP Joule zu hinterlegen ist. Demgemäß wird die in der BImschG-Genehmigung vorgeschriebenen Summe zugunsten des Landkreises hinterlegt, eine mögliche Differenz zur Gesamtsumme zugunsten der Gemeinde.

Eine Rückbaubürgschaft zugunsten der privaten Grundstückseigentümer ist nicht vorgesehen, wodurch diese keine Garantie hätten, dass die Aufstellflächen, Kabel u.a. auf ihren Flächen zurückgebaut werden. Aus diesem Grund wurde eine Vereinbarung ausgehandelt, gemäß der die Gemeinde den Rückbau der Einrichtungen auf den privaten Flächen zusagt, wenn die hinterlegte Rückbaubürgschaft genutzt wird.

 

Beschluss:

 

Das Gremium stimmt für die vorgestellte Vereinbarung mit den Grundstückseigentümern der Eigentümergemeinschaft WK 24. Sie regelt folgendes: Nutzt die Gemeinde die von GP Joule hinterlegte Rückbaubürgschaft für den Rückbau der Windräder im Gemeindewald bei Hundsbach, so baut sie auch alle mit den Windrädern zusammenhängende Einrichtungen auf den privaten Grundstücken am Waldrand zurück.

 

Einstimmig beschlossen                   Ja 15  Nein 0 

 

 

6

Informationen aus der Verwaltung

 

Darlehen Grundschule

Das im April genehmigte Darlehen über 800.000 Euro wurde zum 1.11.2024 aufgenommen. Die Laufzeit de Darlehen ist auf 30 Jahre festgelegt. Der Zinssatz beträgt 2,94 % mit einer Zinsbindung von 10 Jahren.

 

FSC-Audit 2024

Beim diesjährigen FSC-Gruppen-Audit, in dem die nachhaltige Bewirtschaftung der Mitgliedswälder überprüft wurde, gab es keinerlei Beanstandungen.

 

Gedenkfeiern zum Volkstrauertag

Am 17. November 2024 finden in der Gemeinde folgende Gedenkfeiern statt:

Obersfeld um ca. 9.45 Uhr

Eußenheim um ca. 10.00 Uhr

Aschfeld um ca. 11.00 Uhr

Hundsbach um ca. 11.30 Uhr.

Da am Volkstrauertag-Wochenende in Bühler und Münster kein Gottesdienst stattfindet, fehlt ein passender Rahmen für eine Gedenkfeier. Deshalb wird die Gemeinde in Bühler und Münster nur jeweils einen Kranz niederlegen.

 

 

7

Verschiedenes

 

Gemeinderat Thomas Reitz fragte, wie der Stand beim geplanten Behindertenparkplatz am Rathaus ist. Es ist so, dass die dafür notwendigen Markierungsnägel bestellt aber noch nicht geliefert worden sind.

Außerdem habe er sich in der letzten Woche die Bankettfräsearbeiten angesehen. Es gibt noch Stellen mit hohen Rändern. Die Arbeiten wären seiner Meinung nach besser gegangen, wenn man vorher gemulcht hätte. Ansonsten ist er mit den Arbeiten zufrieden. In Obersfeld konnten an einem Tag 25 km Bankette gefräst werden. Zweiter Bürgermeister Markus Bähr hat sich die Arbeiten ebenfalls angesehen. Er ist der Meinung, dass die Arbeiten, die der Bauhof ausgeführt hat, zufriedenstellender sind. Bei den Ausführungen der externen Firma seien noch Nacharbeiten nötig.

Ortssprecher Michael Sauer monierte, dass das Fundament des Ortsschildes am Radweg von Münster nach Aschfeld beim Ausbaggern beschädigt wurde. Mittlerweile sei auch das Ortsschild entwendet worden.

Gemeinderat Ludwig Keller sprach die Differenzen zwischen dem Musikverein Eußenheim und der Gemeinde in Bezug auf die Nutzung des Spiegelsaals für die Musikproben an. Ihm wurde zugetragen, dass es keine Einigung gäbe, da der Spiegelsaal laut Rektorin Frau Baer für den Pausenaufenthalt bei schlechtem Wetter benötigt werde. Es sollen dort unter anderem zwei große Sofas untergebracht werden. Somit wäre es dem Musikverein räumlich nicht möglich, den Spiegelsaal zu nutzen. Er fragt sich, warum der Spiegelsaal für die Schule gebraucht werde. Es seien mittlerweile fünf Klassen nach Aschfeld in die neue Grundschule umgezogen, somit sollte in der Mittelschule genug Platz sein, um dem Musikverein den Raum zur Verfügung zu stellen. Er bittet um Überprüfung, damit eine Lösung gefunden werden kann. 

Erster Bürgermeister Achim Höfling antwortete, dass mit dem Umzug der Grundschule nach Aschfeld der Schule in Eußenheim auch fünf Räume weniger zur Verfügung stehen (2 Container, 2 Räume im Gasthaus Adler, das Pfarrheim). Auch sonst sei der Raumbedarf für eine Mittelschule aufgrund von Förderunterricht oder aufgeteilten Klasse höher als früher. Tatsächlich wurde dem Musikverein Eußenheim zugesagt, dass er den Spiegelsaal nach dem Umzug der Grundschüler nach Aschfeld wieder nutzen kann, dabei wurde aber auch stets betont, dass er auch der Schule zur Verfügung stehen muss. Am Vortag traf sich Achim Höfling mit der Rektorin und den beiden Vorständen des Musikvereins, um über die Problematik zu sprechen und Kompromisse zu finden, die beiden Seiten gerecht werden. Das Gespräch verlief laut dem Bürgermeister ernüchternd. Seinem Eindruck nach war der Vorstand des Musikvereins zu keinem Kompromiss bereit, stattdessen kristallisierte sich im Gespräch eine deutliche Forderungshaltung an die Gemeinde aus. Er finde, der Musikverein sei ein unumstritten wichtiger Verein für die Gemeinde, daraus ergebe sich aber keine Pflicht der Gemeinde dem Verein einen konfliktfreien Raum zur Verfügung zu stellen. Dies sei in einem Schulgebäude mit laufenden Schulbetrieb nicht möglich. Dem Musikverein wurde von der Gemeinde schon vor längerer Zeit das Fromm-Haus in Eußenheim angeboten. Dies könne sich der Verein herrichten und nutzen. Es gebe noch weitere gemeindliche Räume die zwar nicht ideal sind, aber dem Musikverein als Proberaum angeboten wurden, wie die Aula der neuen Grundschule in Aschfeld oder die alte Schule in Bühler.

Ludwig Keller brachte die Idee ins Spiel, die Räume der Schulverwaltung wieder zu einem großen Raum umzubauen, da die Schulleiterin und die Sekretärin in die Grundschule nach Aschfeld umgezogen sind. In diesen Räumen befindet sich aktuell der Lehrerzimmer und ein Raum für Elterngespräche.

Gemeinderat Thomas Obert ist der Meinung, man solle das Problem nicht so hochkochen und versuchen, den Spiegelsaal mit Kompromissen von beiden Seiten zu nutzen. Auch Florian Hoßmann plädierte für eine passende Lösung, da der Musikverein durch die Jugendförderung für unsere Kinder pädagogisch wertvoll sei.

 

Mit Dank für die gute Mitarbeit schloss Erster Bürgermeister Achim Höfling um 20:25 Uhr den öffentlichen Sitzungsteil der 14. Sitzung des Gemeinderates.

 


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