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Information zur Grundsteuer ab 01.01.2025
Gemeinde Buch a.Erlbach
09.01.2025, 17:30


Ab 01.01.2025 treten aufgrund der Grundsteuerreform die neuen Regelungen zur Grundsteuer nach dem Bayer. Grundsteuergesetz (BayGrStG) vom 10.12.2021 in Kraft. Die Finanzämter ermitteln den Messbetrag nach den neuen Berechnungsregeln auf Grundlage der von Ihnen an das Finanzamt übermittelten Daten zum Stichtag 01.01.2022. Die Gemeinden sind an den Messbetrag des Finanzamtes gebunden. Den Gemeinden obliegt nach Art. 18 KAG die Festsetzung und Erhebung der Grundsteuer. Für jede wirtschaftliche Einheit, die im Gemeindegebiet gelegen ist, teilt das Finanzamt der Gemeinde einen Grundsteuermessbetrag mit. Die Mitteilung erfolgt durch Bereitstellung zum Datenabruf (§ 184 Abs. 3 Abgabenordnung - AO).   Sollten Ihnen Unstimmigkeiten auffallen, setzen Sie sich mit Ihrem zuständigen Finanzamt in Verbindung.   Wurde der Grundsteuerbescheid dem richtigen Pflichtigen/Eigentümer zugestellt? Die Grundsteuererklärung musste zum Hauptfeststellungsstichtag 01.01.2022 abgegeben werden. Inzwischen sind schon einige Eigentumswechsel bis zum 01.01.2025 geschehen. Falls dies bei Ihnen zutrifft und der Eigentumswechsel noch nicht vom Finanzamt durchgeführt wurde, setzen Sie sich mit Ihrem zuständigen Finanzamt in Verbindung.   Wurde die richtige Steuerart erklärt? Grundsteuer A betrifft ausschließlich landwirtschaftliche Grundstücke, dies sind Wiesen, Äcker und Waldflächen. Grundsteuer B betrifft alle anderen Grundstücke wie unbebaute und bebaute private Grundstücke, den Umgriff und das Wohnhaus einer Landwirtschaft, bebaute und unbebaute Gewerbegrundstücke Bitte überprüfen Sie den Grundlagenbescheid (Grundsteuermessbescheid zum 01.01.2025) mit der Grundsteuerart auf dem Grundsteuerbescheid Ihrer Gemeinde.   Sind Aktenzeichen und Messbetrag korrekt? Vergleichen Sie das Aktenzeichen sowie den Grundsteuermessbetrag des gültigen Grundlagenbescheides vom Finanzamt mit dem Grundsteuerbescheid Ihrer Gemeinde. Der Messbetrag x Hebesatz ergibt die Jahresgrundsteuer. Diese wird in vier Raten (15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.2025) festgesetzt. Der Hebesatz der Gemeinde Buch a.Erlbach liegt bei 300 %.   Haben Sie für alle Grundlagenbescheide (Grundsteuermessbescheide 2025) des Finanzamtes auch einen Grundsteuerbescheid der Gemeinde erhalten? Falls nicht, setzen Sie sich mit der Gemeindeverwaltung in Verbindung. Dies ist wichtig, um späteren Nachzahlungen mit Zuschlägen vorzubeugen.   Für Grundsteuermessbescheide mit dem Wert Null werden keine Grundsteuerbescheide verschickt.   Kontaktdaten: Finanzamt Landshut Maximilianstr. 21 84028 Landshut Tel: 0871/8529-0   Gemeindeverwaltung Buch a.Erlbach Rathausplatz 1 84172 Buch a.Erlbach Tel. 08709/9221-118 abgaben@buch-am-erlbach.de              

Beschreibung

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