Sehr geerhte Damen und Herren,
es gibt gute Neuigkeiten! 💦🚰✅
Nachdem die gerade eingetroffenen Laborergebnisse soweit in Ordnung waren, ist eine Schädigung der menschlichen Gesundheit bei Genuss oder Gebrauch des Trinkwassers nicht mehr zu besorgen. Der Bescheid des Landratsamtes Neustadt a.d. Waldnaab mit Az. 34.5143.03 vom 08.04.2025 (Anordnung zum Abkochen des Trinkwassers) wird hiermit aufgehoben.
Das Trinkwasser wieder wie gewohnt verwendet werden kann.
mfg
M. Ludwig