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Das Eichamt informiert: Aufhebung der Anzeigepflicht nach § 32 MessEG
Gemeinde Heroldsbach
25.03.2025, 13:00
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Das Wichtigste auf einen Blick:

• Das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz hebt die Anzeigepflicht nach § 32 Mess- und Eichgesetz (MessEG) auf.
• Ab 1.1.2025 müssen Verwender neue Messgeräte nicht mehr anzeigen.
• Die Eichpflicht von Messgeräten wird davon nicht berührt.

Näheres entnehmen Sie bitte dem PDF-Dokument.


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