Das Wichtigste auf einen Blick:
• Das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz hebt die Anzeigepflicht nach § 32 Mess- und Eichgesetz (MessEG) auf.
• Ab 1.1.2025 müssen Verwender neue Messgeräte nicht mehr anzeigen.
• Die Eichpflicht von Messgeräten wird davon nicht berührt.
Näheres entnehmen Sie bitte dem PDF-Dokument.