Zwischenzeitlich liegen der Gemeinde eine größere Menge an Datensätze der
Grundlagenbescheide vom Finanzamt vor.
Auf dieser Datengrundlage haben, wie angekündigt, Neukalkulationen
stattgefunden, aus denen der Hebesatz A neu berechnet wurde.
Mit dem Beschluss des Gemeinderats in der Sitzung vom 11.02.2025 (TOP ö 4.5) wurde
der Hebesatz der Grundsteuer A von 450 v. H. auf 310 v. H. gesenkt.
Aufgrund der Neufestsetzung des Hebesatzes wurde die Grundsteuer A nicht zur Fälligkeit 15.02.2025 abgebucht. Mit dem Änderungsbescheid vom 21.02.2025 erhalten Sie die Korrektur zum ursprünglichen Bescheid und somit des neuen Gesamtbetrages der Grundsteuer A.
Auch der neu kalkulierte Hebesatz der Grundsteuer A und der Hebesatz der Grundsteuer B wird zum Haushaltsjahr 2026 nochmals überprüft und gegebenenfalls angepasst werden.