Auf Grund von Art. 23 und Art. 24 Abs. 1 Nrn. 1 und 2, Abs. 2 bis Abs. 4 der Gemeindeordnung (GO) erlässt die Stadt Arnstein folgende Änderungssatzung:
1. Änderungssatzung für die Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung der Stadt Arnstein
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