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Inkrafttreten des Bebauungsplans „Am Bründlhof, 17. Änderung“
Markt Wartenberg
17.04.2025, 00:55

Öffentliche Bekanntmachung;
Inkrafttreten des Bebauungsplans „Am Bründlhof, 17. Änderung“

Der Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Wartenberg hat mit Beschluss vom 07.04.2025 den Bebauungsplan „Am Bründlhof, 17. Änderung“ als Satzung beschlossen.
Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 des Baugesetzbuchs (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung tritt die Bebauungsplanänderung in Kraft.

Jeder kann den Bebauungsplan mit der Begründung bei der Gemeindeverwaltung, Zimmer 219, Marktplatz 8, 85456 Wartenberg während der üblichen Öffnungszeiten einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen.
Weiterhin kann der Bebauungsplan mit der Begründung im Internet auf der Homepage des Marktes Wartenberg und im Internetportal des Landes Bayern eingesehen werden.

Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen.

Unbeachtlich werden demnach

  1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
  2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und
  3. nach § 214 Absatz 3 Satz 2 beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,

wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Flächennutzungsplans oder der Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. Satz 1 gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Absatz 2a beachtlich sind.
Außerdem wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB hingewiesen. Danach erlöschen Entschädigungsansprüche für nach den §§ 39 bis 42 BauGB eingetretene Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird.

Markt Wartenberg
Wartenberg, 10.04.2025

gez.
Christian Pröbst
Erster Bürgermeister

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