Eine Mittelung des Gewerbeamtes des Landkreises Bayreuth: Sehr geehrte Damen und Herren, in Deutschland ansässige Unternehmer, einschließlich Importeure, die Lebensmittelbedarfsgegenstände als Fertigerzeugnis herstellen, behandeln oder in den Verkehr bringen, haben ab dem 01. Juli 2024 eine Anzeigepflicht gegenüber der für den jeweiligen Betrieb zuständigen Behörde. Die Übergangsfristen enden am 31. Oktober 2024. In Bayern sind […]
Der Beitrag Anzeigepflicht: Lebensmittelbedarfsgegenstände erschien zuerst auf Ahorntal.
weiterlesen