Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 17.03.2025 die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für die Hornsche Spitalstiftung Dettelbach beschlossen. Die Haushaltssatzung wird hiermit bekannt gegeben.
Aufgrund des Art. 20 Abs. 3 des Bayerischen Stiftungsgesetzes (BayStG), der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung (GO) und der §§ 2 ff der Verordnung über die Wirtschaftsführung der kommunalen Pflegeeinrichtungen (WkPV) erlässt die Hornsche Spitalstiftung Dettelbach folgende
Haushaltssatzung
§ 1 Haushaltsvolumen
Der als Anlage beigefügte Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2025 wurde festgesetzt. Er schließt
- im Ergebnishaushalt (Wirtschaftsplan) mit
dem Gesamtbetrag der Erträge (Zeilen 1 – 8) von 1.665.400 €
dem Gesamtbetrag der Aufwendungen (Zeilen 9 – 27) von 1.733.330 €
und dem Saldo von - 67.930 €
- im Finanzhaushalt
a) aus laufender Verwaltungstätigkeit mit
dem Gesamtbetrag der Einzahlungen (Zeilen 1 – 16, 37 – 41) von 2.646.520 €
dem Gesamtbetrag der Auszahlungen (Zeilen 17 – 26,
27 – 36, 42 – 46) von 4.145.420 €
und dem Saldo von - 1.498.900 €
b) aus Investitions- und Finanzierungstätigkeit mit
dem Gesamtbetrag der Einzahlungen (Zeile 37 – 41) von 934.000 €
dem Gesamtbetrag der Auszahlungen (Zeile 42 – 46) von 2.465.070 €
und einem Saldo von - 1.531.070 €
c) und dem Saldo des Finanzhaushaltes von - 1.498.900 €
ab.
§ 2 Kredite
Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
§ 3 Verpflichtungsermächtigungen
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht festgesetzt.
§ 4 Höchstbetrag der Kassenkredite
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen nach dem Haushaltsplan wird auf 250.000 € festgesetzt.
§ 5 Inkrafttreten
Die Haushaltssatzung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2025 in Kraft.
Dettelbach, den 23.04.2025
Hornsche Spitalstiftung Dettelbach
Matthias Bielek
Erster Bürgermeister
Das Landratsamt Kitzingen hat die Haushaltssatzung und den Wirtschaftsplan der Hornschen Spitalstiftung als Rechtsaufsichtsbehörde mit Schreiben vom 09.04.2025 Nr. 321-9410.6-St1 gewürdigt. Beanstandungen haben sich nicht ergeben.
Die Haushaltssatzung und der Wirtschaftsplan der Hornschen Spitalstiftung für das Haushaltsjahr 2025 liegt bis zur Bekanntgabe der folgenden Haushaltssatzung im Verwaltungsgebäude, Zimmer-Nr. 6, Luitpold-Baumann-Str. 1, 97337 Dettelbach, während der allgemeinen Dienststunden öffentlich zur Einsichtnahme aus.
(Amtlich bekannt gemacht am 23.04.2025 unter www.dettelbach.de/amltiche-bekanntmachungen.)