Der Gemeinderat der Gemeinde Spiegelau hat in seiner Sitzung vom 07.10.2024 die
Satzung über die Hebesätze für die Grundsteuer A und B und für die Gewerbesteuer
(Hebesatzsatzung - HebS)
beschlossen.
Die Hebesätze für die Grundsteuer A und B wurden mit 160 v. H. festgelegt.
Der Hebesatz für die Gewerbesteuer bleibt bei 305 v. H.
Die Satzung tritt am 01.01.2025 in Kraft.
Die Satzung über die Hebesätze für die Grundsteuer A und B und für die Gewerbesteuer vom 08.10.2024 liegt ab dem 08.10.2024 im Bürgerbüro zur Einsichtnahme öffentlich aus.