Ab dem 01. Januar 2025 treten neue Berechnungsgrundlagen für die Grundsteuer in Kraft. Alle Grundstückseigentümer waren deshalb aufgefordert eine Grundsteuererklärung beim zuständigen Finanzamt einzureichen. Basierend auf den vom Finanzamt festgelegten Messbeträgen haben die Kommunen die Grundsteuerhebesätze festgelegt. Wichtig zu beachten ist jedoch, dass längst noch nicht alle Messbeträge für die Grundstücke in Weng vom Finanzamt übermittelt wurden.
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 13.11.24 beschlossen, die Hebesätze für Grundsteuer A und B vorerst auf jeweils 320 Prozent zu senken und im kommenden Jahr erneut zu überprüfen. Der Versand der Grundsteuerbescheide erfolgt ab dem 20.12.2024.
Bitte beachten Sie, dass die neuen Messbeträge zu erheblichen Veränderungen führen können. Bitte überprüfen Sie daher die vom Finanzamt übermittelten Grundsteuermessbescheide auf deren Richtigkeit (z.B. hinsichtlich Aktenzeichen, Flächen und Nutzung). Rückfragen zur Berechnung der Messbeträge oder Einsprüche gegen Grundsteuermessbescheide richten Sie bitte an das zuständige Finanzamt und nicht an die Gemeinde.
Detaillierte Hinweise zur Vorgehensweise bei Auffälligkeiten Ihres Messbescheids gibt es auf der Webseite des Bayerischen Landesamts für Steuern unter www.grundsteuer.bayern.de.