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Judasfeuer 2025
Gemeinde Ehekirchen
17.03.2025, 07:50

Wer am Karsamstag, den 19. April 2025, ein Judas- bzw. Jaudusfeuer abbrennen will, muss dies spätestens bis zum 04.04.2025 im Rathaus Ehekirchen mit entsprechendem Lageplan anzeigen.

Die Anzeige kann schriftlich oder per E-Mail erfolgen. Folgende Angaben sind notwendig: Veranstalter mit Kontaktdaten, Uhrzeit, Beginn, Uhrzeit Ende, Örtlichkeit mit Lageplan. Den Hinweisen des Landratsamtes bezüglich „Sonnwendfeuer, Johannesfeuer, Jaudusfeuer und ähnlichen Bräuchen“, auch in diesem Gemeindeblatt abgedruckt, sind zwingend Folge zu leisten.

Anzeige per E-Mail an:
Clarissa.Schubert@Ehekirchen.de oder Britta.Knikl@Ehekirchen.de                              

Es wird darauf hingewiesen, dass beim Verkauf von alkoholischen Getränken und Essen an „Besucher“ ebenfalls rechtzeitig eine vorübergehende gaststättenrechtliche Erlaubnis gem. § 12 GastG erforderlich ist. Diese kann bei Frau Kreitmeier, Tel.: 08435 9408-41, E-Mail: Monika.Kreitmeier@Ehekirchen.de, beantragt werden.

Hinweise Landratsamt



Beschreibung

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