Zu einem schönen Ortsbild zählen neben gepflegten Gärten und öffentlichen Anlagen auch saubere Ortsstraßen. Sie sind ein Aushängeschild für unsere Gemeinde. Unkrautbewuchs auf Straßen und Gehwegen stört dieses Bild und führt zudem zu Schäden am Straßenkörper.
Viele Mitbürgerinnen und Mitbürger kümmern sich bereits um die Sauberhaltung der Straßen und Gehwege vor ihren Grundstücken. Dafür danken wir Ihnen ganz herzlich. Manche Grundstückseigentümer sind sich dieser Verpflichtung jedoch nicht bewusst oder kommen dieser nur unzureichend nach. Deshalb sehen wir uns veranlasst, auf die Reinigungspflicht hinzuweisen.
Gemäß der Verordnung der Gemeinde Redwitz a.d.Rodach über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen besteht für alle Straßenanlieger innerhalb der geschlossenen Ortslage eine Reinigungspflicht. Hierzu gehört auch das Entfernen von Unkraut, das aus Ritzen und Rissen des Straßenkörpers, der Wasserrinnen oder der Gehwege wuchert. Dies gilt ebenfalls für Grundstücke, die durch hohe Hecken oder Zäune zum öffentlichen Bereich abgegrenzt sind sowie für unbebaute Grundstücke und innerörtliche landwirtschaftliche Flächen.
Wir bitten zu beachten, dass der Einsatz von Unkrautvernichter, Herbizid aber auch von Mitteln wie Essigsäure oder Salz strikt verboten sind, weil diese Mittel in den Abwasserkanal und dadurch unter Umständen direkt in Fließgewässer geschwemmt würden. Zur Entfernung des Unkrauts sind daher nur mechanische Methoden zulässig, gegebenenfalls auch die Anwendung von Heißwasser, Heißdampf oder trockener Hitze (Abflämmgerät).
Lassen Sie uns gemeinsam unsere Orte attraktiv gestalten. Der genaue Inhalt der Verordnung über Art und Umfang ist auf unserer Homepage unter www.redwitz.de nachzulesen.