Ergänzung der Widmungsverfügungen der Ortsstraßen Landrat-Dr.-Frey-Straße und Remboldstraße
Im Zuge der Sanierung der Landrat-Dr.-Frey-Straße ist der Verwaltung aufgefallen, dass die Widmungsverhältnisse nicht korrekt sind. Mit Eintragungsverfügung vom 10.11.2010 wurde die Landrat-Dr.-Frey-Straße bis zur Bahnunterführung als Ortsstraße gewidmet. Nach der Bahnunterführung beginnt die mit Eintragungsverfügung vom 16.01.1964 gewidmete Remboldstraße. Tatsächlich wäre es aber korrekt, dass die Landrat-Dr.-Frey-Straße an der Kreuzung auf Höhe der Remboldstraße 11 beginnt. Des Weiteren ist aufgefallen, dass der nördliche Teil der Landrat-Dr.-Frey-Straße bis hin zur Entlastungsstraße nicht gewidmet ist. Dieser Teil wäre ebenfalls zu widmen. Die Verwaltung schlägt vor, die Widmungen der Landrat-Dr.-Frey-Straße und der Remboldstraße wie folgt zu ändern:
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Im Zuge der Sanierung der Landrat-Dr.-Frey-Straße ist der Verwaltung aufgefallen, dass die Widmungsverhältnisse nicht korrekt sind. Mit Eintragungsverfügung vom 10.11.2010 wurde die Landrat-Dr.-Frey-Straße bis zur Bahnunterführung als Ortsstraße gewidmet. Nach der Bahnunterführung beginnt die mit Eintragungsverfügung vom 16.01.1964 gewidmete Remboldstraße. Tatsächlich wäre es aber korrekt, dass die Landrat-Dr.-Frey-Straße an der Kreuzung auf Höhe der Remboldstraße 11 beginnt. Des Weiteren ist aufgefallen, dass der nördliche Teil der Landrat-Dr.-Frey-Straße bis hin zur Entlastungsstraße nicht gewidmet ist. Dieser Teil wäre ebenfalls zu widmen. Die Verwaltung schlägt vor, die Widmungen der Landrat-Dr.-Frey-Straße und der Remboldstraße wie folgt zu ändern:
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