Wir möchten Sie darüber informieren, dass die Grundsteuerbescheide für das Jahr 2025 voraussichtlich Anfang Januar an Sie versandt werden. Mit diesem Bescheid erhalten Sie die maßgeblichen Informationen zu Ihrer Grundsteuerveranlagung.
Ab 2025 ergeben sich Neuregelungen bei der Grundsteuer:
Das Bundesverfassungsgericht hat die bisherigen gesetzlichen Regelungen zur Bewertung von Grundstücken für Zwecke der Grundsteuer im Jahr 2018 für verfassungswidrig erklärt. Daraufhin hat der Bayerische Landtag am 23. November 2021 zur Neuregelung der Grundsteuer ein eigenes Landesgrundsteuergesetz verabschiedet. Die Grundsteuer in Bayern wird ab 2025 nicht mehr nach dem Wert des Grundstückes, sondern nach der Größe der Fläche des Grundstückes und des Gebäudes berechnet.
Wie verläuft das Verfahren zur Erhebung der Grundsteuer ab 2025?
Zunächst hat das Finanzamt auf Basis Ihrer erklärten Angaben den sogenannten Grundsteuerwert und Grundsteuermessbetrag festgestellt. Ihnen müssten daher in der Vergangenheit zwei Bescheide vom Finanzamt zugegangen sein.
Die Gemeinde passte kürzlich durch Gemeinderatsbeschluss die Hebesätze individuell an und setzte dadurch die Grundsteuer fest. Dabei wird der vom Finanzamt an die Kommune mitgeteilte Grundsteuermessbetrag mit dem jeweiligen Hebesatz der Gemeinde multipliziert. Bei den Hebesätzen unterscheidet man zwischen einem Hebesatz für die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A) und einem Hebesatz für die Grundstücke des Grundvermögens (Grundsteuer B). Die Gemeinde Bellenberg hat einen Hebesatz für die Grundsteuer A in Höhe von 650 von Hundert und für die Grundsteuer B in Höhe von 270 von Hundert
festgelegt. Die zu leistende neue Grundsteuer ist erstmalig ab 2025 zu bezahlen.