Bei den Besprechungen und Gesprächen rund um das Thema „Streuobst für alle“ ist regelmäßig die Frage nach der Verwendung der Früchte der gemeindeeigenen Obstbäume aufgekommen. Darf man das Fallobst auflesen? Darf man die Äpfel pflücken? Das Obst gehört der Gemeinde, also uns allen, aber niemanden konkret. Seit Jahren verfaulen die Äpfel am Baum oder am Boden. Das muss doch nicht sein!
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