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JHV Jagdgenossenschaft Göppenbach 22.3.25
Bürgermeister
15.03.2025, 13:26

Im Namen der Jagdgenossenschaft Göppenbach erfolgt folgende Einladung zur JHV am Samstag, 22.3.25.

Jagdgenossenschaft Göppenbach
Göppenbach, 09.03.2025


Jahreshauptversammlung der
Jagdgenossenschaft Göppenbach


Zur diesjährigen Jahreshauptversammlung der Mitglieder der Jagdgenossenschaft Göppenbach am 22.03.2025 um
19:30 im Gasthaus „zur Hütt'n" in Bernhardswald ergeht hiermit an alle Eigentümer von Grundflächen, die zum
Gemeinschaftsrevier Göppenbach gehören und auf denen Jagd ausgeübt werden darf, recht herzliche
Einladung


Tagesordnung:


1 . Begrüßung durch d e n ersten Vorstand
2 . Totenehrung
3 . Verlesung des Protokolls der letzten Hauptversammlung
4 . Jahresbericht des ersten Vorstandes
5 . J a h r e s b e r i c h t d e s Kassiers
6 . Entlastung d e r g e s a m t e n Vorstandschaft
7 . Reh-Essen mit Partnerin oder Partner
8 . Neuwahlen der gesamten Vorstandschaft
9 . Grußwort d e s e r s t e n Bürgermeisters
10. Wünsche, Anträge und Verschiedenes


Wünsche und Anträge können bis spätestens 21.03.2025 i n schriftlicher Form mitgeteilt werden.


Um zahlreiches Erscheinen wird gebeten.
Anmerkung:


B e i Verhinderung kann sich der Jagdgenosse durch einen Ehegatten, einen volljährigen Verwandten
gerader Linie, eine in seinem Dienst beschäftigte, volljährige Person oder einen Volljährigen
derselben Jagdgenossenschaft angehörenden, Jagdgenossen vertreten lassen. Für eine Erteilung
einer Vollmacht a n einen Jagdgenossen ist die schriftliche Form erforderlich. Ein bevollmächtigter
Vertreterdarf höchstens einen Jagdgenossen vertreten. Für juristische Vertreter darf höchstens
einer ihrer ordnungsgemäß berufenen Organe oder deren Beauftragte vertreten.
- Flächenänderungen bitte an den Jagdvorsteher melden, damit der Jagdkataster aktualisiert werden
k a n n .
- Änderungen der Kontoverbindung bitte an den Kassier melden, damit der Jagdpachtschilling
überwiesen w e r d e n kann.


Der Jagdvorsteher Alfons Brunner