Heimat Info Logo
Rückschnitt von Hecken, Bäumen und Sträuchern - Was ist zu beachten?
Stadt Dettelbach
08.02.2025, 09:14
Bilder (1)

In den Wintermonaten bis einschließlich 28. Februar ist es gemäß Naturschutzgesetz erlaubt, einen umfassenden Rückschnitt vorzunehmen, wie etwa das Zurückschneiden, auf Stock setzen oder das Entfernen von Pflanzen.

Hecken, Bäume und Sträucher auf privaten Grundstücken, die in den öffentlichen Verkehrsraumhineinragen bzw. hineinragen könnten, sollten regelmäßig zurückgeschnitten werden.


Dies gilt insbesondere für Pflanzen, die Straßenlampen oder Verkehrsschilder verdecken bzw. verdecken könnten. Ein rechtzeitiger Rückschnitt trägt zur Verkehrssicherheit bei und erleichtert zudem die Orientierung, insbesondere für ortsfremde Personen.

 

Neben den Vorgaben des Naturschutzgesetzes ist es wichtig auch im Laufe des Jahres darauf zu achten, dass Bepflanzungen entlang der Grundstücksgrenze zum öffentlichen Verkehrsraum einen gewissen Freiraum einhalten. Für Gehwege ist eine lichte Höhe von mindestens 2,25 m über die gesamte Breite erforderlich. Für Fahrbahnen und sonstige Bereiche muss ein freier Lichtraum von mindestens 4,50 m gewährleistet werden (siehe Schemaskizze). Darüber hinaus soll darauf geachtet werden, Entwässerungsrinnen und -einläufe von Bewuchs freizuhalten.

 

Haben Sie Fragen zum Thema?

Die Bauverwaltung erreichen Sie unter:

E-Mail: bauverwaltung@dettelbach.de

Tel.: 09324 / 304-134 bzw. -133


Beschreibung

Herzlich Willkommen auf der offiziellen Seite unserer Stadt Dettelbach. Hier finden Sie alle aktuellen Informationen rund um das Rathaus, behördliche Themen und das Gemeindeleben. Viel Spaß beim Erkunden der App!