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Mitteilungspflicht bei Grundstücksänderungen
Jagdgenossenschaft Frimmersdorf
09.03.2024, 18:52

Nach § 3 Abs. 2 der Satzung der Jagdgenossenschaft sind die Jagdgenossen

vor Ausübung ihrer Mitgliedsrechte verpflichtet, Veränderungen im Grundstückseigentum

unter Vorlage eines Grundbuchauszuges der Jagdgenossenschaft nachzuweisen.


Jagdgenossenschaft Frimmersdorf

Vereine

Beschreibung

Die Jagdgenossenschaft Frimmersdorf ist gemäß Art. 11 Absatz 1 des Bayerischen Jagdgesetzes (BayJG) eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Ihre Aufgabe besteht in der Verwaltung unter eigener Verantwortung nach den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit aller Angelegenheiten, die sich aus dem Jagdrecht der ihr angehörenden Jagdgenossen ergeben. Sie hat insbesondere die Aufgabe, dass ihr zustehende Jagdausübungrecht im Interesse der Jagdgenossen zu nutzen und für die Lebensgrundlage des Wildes in angemessenem Umfang und im Rahmen ihrer Leistungsfähigkeit zu sorgen. Sie wird vertreten durch den 1. Jagdvorsteher Hr. Stephan Hertlein und seinem Stellvertreter Hr. Martin Teufel