Der Gemeinderat der Gemeinde Spiegelau hat in seiner Sitzung am 14.04.2025 die
Satzung
für die öffentliche Entwässerungseinrichtung
der Gemeinde Spiegelau für die Ortsteile Spiegelau, Neuhütte und Pronfelden, sowie für das Grundstück mit der Flurnummer 2366 der Gemarkung Oberkreuzberg
(Entwässerungssatzung Spiegelau – EWS Spiegelau)
neu beschlossen.
Die Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Die Entwässerungssatzung Spiegelau vom 15.04.2025 liegt ab dem 16.04.2025 im Bürgerbüro zur Einsichtnahme öffentlich aus.