Die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-RL) der Europäischen Union verpflichtet alle Mitgliedsstaaten, den Erhaltungszustand der Lebensräume, Tier- und Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse zu überwachen. Bund und Länder haben sich darauf geeinigt, den Erhaltungszustand der Lebensräume und Arten in Deutschland über eine einfache Stichprobe zu ermitteln und zu dokumentieren. Im Rahmen dieses FFH-Monitorings werden auch in unserem Gemeinde- bzw. Stadtgebiet Erhebungen durchgeführt.
Kurzinformationen zum FFH-Monitoring „Grünes Koboldmoos“
I. Worum geht es beim FFH-Monitoring?
Die Europäische Union hat 1992 die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-RL) erlassen. Damit sollen europaweit besonders bedeutsame Lebensraumtypen sowie Tier- und Pflanzenarten in einem günstigen Zustand erhalten werden. Als bekanntester Beitrag zur Umsetzung der FFH-RL wurden sogenannte FFH-Gebiete ausgewiesen. Sie bilden gemeinsam mit den Vogelschutzgebieten (SPA) das europäische Schutzgebietsnetz Natura 2000.
Durch Artikel 11 der FFH-RL sind die Mitgliedsstaaten zur regelmäßigen Überwachung (Monitoring) der FFH-Schutzgüter (Arten und Lebensräume) verpflichtet. Das Monitoring beschränkt sich dabei nicht auf FFH-Gebiete, sondern ist im gesamten Verbreitungsgebiet des jeweiligen Schutzgutes durchzuführen.
Die Nutzung der Flächen wird durch das FFH-Monitoring nicht eingeschränkt.
II. Wie läuft das FFH-Monitoring ab?
Im Rahmen des bundesweiten Verfahrens unterliegen in Bayern 91 Lebensraumtypen und 258 Arten dem Monitoring. Die Bayerische Forstverwaltung ist zuständig für die Wald-Lebensraumtypen und für diejenigen Arten, die eine besonders enge Bindung an Wälder haben (ggf. auch auf Teil-Lebensräumen außerhalb des Waldes). Die Bayerische Landesanstalt für Wald und Forstwirtschaft (LWF) koordiniert die Arbeiten. Für alle übrigen FFH-Lebensraumtypen, Tier- und Pflanzenarten ist die Naturschutzverwaltung zuständig. Koordination und Kartierungen obliegen dem Bayerischen Landesamt für Umwelt (LfU).
Das Monitoring findet auf Vorkommen der Arten und Lebensraumtypen statt, die über eine Zufallsstichprobe ermittelt wurden. Diese ausgewählten Monitoringflächen dienen der Dauerbeobachtung der FFH-Schutzgüter. Sie spiegeln in der Summe den Zustand des Gesamtvorkommens repräsentativ wider. Für ein objektives Ergebnis sollten sie genauso bewirtschaftet werden wie vergleichbare Flächen, die nicht im Rahmen des FFH-Monitorings beobachtet werden. Die Nutzung der Flächen wird also nicht eingeschränkt.
III. Um welche Schutzgüter geht es?
Auf Ihren Flächen kommt als Schutzgut das Grüne Koboldmoos (Buxbaumia viridis) vor.
IV. Was passiert mit den Kartierergebnissen?
Die Daten fließen in eine bundesweite Auswertung ein. Alle sechs Jahre berichten die Mitgliedstaaten an die EU über den Zustand der Arten und Lebensräume. Momentan läuft der fünfte Berichtszeitraum (2025 – 2030). Der deutsche Bericht an die EU sowie der daraus erstellte EU-Gemeinschaftsbericht werden im Internet veröffentlicht. Es finden keine Auswertungen auf Einzelflächen statt.
Foto: Klaus Stangl
V. Weitere Informationen und örtliche Ansprechpartner:
• Rechtsgrundlage (FFH-RL / Text und Anhänge):
https://www.bfn.de/abkommen-richtlinie/fauna-flora-habitat-richtlinie-ffh-richtlinie-richtlinie-9243ewg-des-rates-vom • Allgemeine Informationen zum FFH-Monitoring sowie zum nationalen Bericht 2019: https://www.bfn.de/0316_natura2000.html
• Allgemeine Informationen zur Umsetzung der FFH-RL in der Bayerischen Forstverwaltung:
http://www.lwf.bayern.de/biodiversitaet/natura2000/index.php
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihr örtliches Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF)
Bei fachlichen Rückfragen stehen Ihnen außerdem Ihre Fachstelle für Waldnaturschutz oder die Landesanstalt für Wald und Forstwirtschaft (LWF) gerne zur Verfügung.
Ansprechpartner LWF: Elke Stengeli (elke.stengeli@lwf.bayern.de)