Erster Bürgermeister Achim Höfling eröffnete um 19:30 Uhr die 5. Sitzung des Gemeinderates, begrüßte alle Anwesenden, stellte die ordnungsgemäße Ladung und Beschlussfähigkeit des Gemeinderates fest. Die Tagesordnung (öffentlicher und nichtöffentlicher Sitzungsteil) wurde einstimmig angenommen. Die Gemeinderatssitzung endete mit einem nichtöffentlichen Sitzungsteil.
1 Anerkennung der Niederschrift der Gemeinderatssitzung vom 26.02.2025
Dem Gemeinderat wurde die Niederschrift von der Gemeinderatssitzung vom 26.02.2025 zur Kenntnisnahme freigegeben. Der Gemeinderat ist mit der Niederschrift einverstanden.
2 Beratung und Beschluss über den Bauantrag zum Einbau einer Ferienwohnung im Erdgeschoss teilweise Vermietung und Selbstnutzung durch den Antragsteller auf dem Grundstück Fl.Nr. 753/2, "Albertstraße 11" in Obersfeld.
Der Eigentümer des Anwesens Albertstraße 11 in Obersfeld plant eine Kernsanierung des aktuell leerstehenden Gebäudes. In diesem Zuge sollen im Dach drei neue Gauben eingebaut werden. Anschließend sollen zwei Mietswohnungen und eine Ferienwohnung eingerichtet werden. Letztere soll teilweise vermietet und teilweise selbst genutzt werden.
Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Blassenpfad“ und ist als allgemeines Wohngebiet festgesetzt. Da in einem Allgemeinen Wohngebiet nicht-störende Gewerbebetriebe nur ausnahmsweise zulässig sind, wird eine Ausnahme beantragt. Der Einbau von Gauben ist im Bebauungsplan ausdrücklich erlaubt.
Beschluss:
Der Gemeinderat stimmt für den Bauantrag zum Einbau einer Ferienwohnung für eine teilweise Vermietung und Selbstnutzung im Erdgeschoss auf dem Grundstück Fl.Nr. 753/2 („Albertstraße 11“) in Obersfeld. Der beantragten Ausnahme vom Bebauungsplan wird damit zugestimmt.
Einstimmig beschlossen Ja 16 Nein 0
3 Beratung und Beschluss über die formlose Bauvoranfrage für Befreiungen zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung, Doppelgarage und Carport auf dem Grundstück Fl.Nr.114, "Am Steinbusch 23" in Münster.
Die Eigentümer des Grundstück Fl.Nr. 114 („Am Steinbusch 23“) in Münster planen den Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung, Doppelgarage und Carport. Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Steinbusch“. Die Eigentümer haben eine formlose Bauvoranfrage für zwei Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans gestellt. Zum einen soll das Dach nur um 22° statt 25° bis 32° geneigt sein, um die Firsthöhe zu reduzieren sowie aus optischen Gründen. Weiterhin soll das Haus talseitig dreigeschossig gebaut werden, obwohl der Bebauungsplan nur zwei Geschosse erlaubt. Grund ist, dass das Untergeschoss als Einliegerwohnung genutzt werden soll. Die Bauwerber weisen darauf hin, dass die Gesamthöhe des Gebäudes die der umliegenden Nachbarhäuser dennoch nicht übersteigen wird.
Beschluss:
Der Gemeinderat stimmt für die zwei beantragten Befreiungen vom Bebauungsplan für den Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung, Doppelgarage und Carport auf dem Grundstück Fl.Nr. 114 („Am Steinbusch 23“) in Münster.
Einstimmig beschlossen Ja 16 Nein 0
4 Information und Beratung über den aktuellen Stand von Bauvorhaben Am Steinbusch und am Gebr.-Walther-Weg, die nur durch eine Bauleitplanung verwirklicht werden können
Seit der letzten Sitzung fanden Gespräche im Landratsamt bezüglich zweier Bauvorhaben statt, die erst durch eine Bauleitplanung der Gemeinde realisiert werden können:
Das erste betrifft den Bau von zwei Wohnhäusern am Gebr.-Walther-Weg in Eußenheim. Bereits am 21.06.2022 wurde im Gemeinderat der Aufstellungsbeschluss über die Änderung des Flächennutzungsplans und des Bebauungsplans gefasst. In einer weiteren Sitzung am 27.09.2022 wurde über die notwendigen Retentionsflächen sowie über die Begradigung des angrenzenden gemeindeeigenen Grundstücks Fl.Nr. 148 beraten. Dort befindet sich ein Graben, der aber weiterhin jederzeit durch einen parallel verlaufenden Erdweg zugänglich wäre. Am 23.05.2023 wurden vom IB Auktor mögliche Festsetzungen vorgestellt, die jedoch am 30.06.2023 durch das Landratsamt aufgrund der Überschreitung in die HQ100 Linie abgelehnt wurden. Nun fand am 24.02.2025 ein weiteres Gespräch mit dem Landratsamt statt. In diesem stellten die Bauherren Pläne vor, bei denen alle baulichen Anlagen außerhalb der HQ100-Linie liegen. Die Abteilung Wasserrecht im Landratsamt hat in diesem Fall keine Einwände mehr gegen den Bau der beiden Häuser. Die Bauherren möchten die Häuser gern bis an die Grundstücksgrenze zur Straße hin bauen, was für die Abteilung Baurecht im Landratsamt städtebaulich in Ordnung wäre. Für die Abteilung Baurecht ist somit lediglich die Frage der Erforderlichkeit der Bauleitplanung offen, da die Gemeinde noch sechs unbebaute Bauplätze in Obersfeld besitzt. Für die Gemeinde ist noch zu klären, ob der gemeindeeigene Grünstreifen zwischen den Baugrundstücken und der Fahrbahn ganz oder nur teilweise an die Bauwerber verkauft werden soll.
Gemeinderat Klaus Weidner plädiert dafür, die Bauwerber zu verpflichten, Rolltore mit elektrischen Toröffnern einzubauen, um die Nutzung der Garagen sicherzustellen. Gemeinderat Ludwig Keller findet die Verpflichtung zu Garagentoröffnern nicht sinnig, er könne sich stattdessen ein Parkverbot auf der Straße vor den Häusern vorstellen. Gemeinderat Thomas Reitz befürwortet ebenfalls das Parkverbot sowie den Verkauf des Grünstreifens an die Bauwerber. Zweiter Bürgermeister Markus Bähr gibt zu bedenken, dass vorab geklärt werden muss, ob Strom- oder Telefonleitungen im Grünstreifen liegen. Dem wird nachgegangen. Grundsätzlich zeichnet sich eine deutliche Mehrheit im Gremium ab, den Grünstreifen zwischen Straßenrand und Baugrundstück an die Bauwerber zu verkaufen und die Fl.Nr. 148 zu begradigen.
Ein weiteres Bauvorhaben wird in Münster geplant. Die Bauwerber wollen auf Fl.Nr. 149 ein Wohnhaus und auf dem Nachbargrundstück Fl.Nr. 149/1 eine Lagerhalle bauen. Hier fasste der Gemeinderat am 26.09.2023 den Aufstellungsbeschluss. Das Landratsamt signalisierte jedoch die Ablehnung des Vorhabens. Nach längerem Stillstand fand am 13.03.2025 eine Besprechung im Landratsamt statt, in der darüber informiert wurde, dass der Bau eines Wohnhauses auf der Fl.Nr. 149 in Ordnung sei, die Lagerhalle auf dem benachbarten Grundstück jedoch nicht zulässig sei, da diese den Festsetzungen des Flächennutzungsplans widerspräche und der Immissionsschutz nicht eingehalten werden könne.
In dem Gespräch wurde der Gemeinde vom Landratsamt empfohlen eine Einbeziehungssatzung zu erlassen statt dem bisher geplanten Bebauungsplan. Mit einer Einbeziehungssatzung können einzelne Außenbereichsflächen in den Innenbereich einbezogen werden, wodurch die Anforderungen an die Erforderlichkeit der Bauleitplanung geringer sind.
5 Information, Beratung und Beschluss über die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie der Fa. OCell zum Verkauf von CO2-Zertifikaten
In seiner Sitzung am 03.09.2024 beschloss der Gemeinderat die Fa. Ocell mit der Erstellung einer Machbarkeitsstudie zur CO2-Zertifizierung des Gemeindewaldes zu beauftragen. Die Machbarkeitsstudie liegt inzwischen vor und wird in der Sitzung dem Gemeinderat vorgestellt.
Laut Studie werden die Grundvoraussetzungen für eine CO2-Zertifizierung (z.B. nachhaltige Holznutzung, hohe Baumartenvielfalt bei Neuanpflanzung, weniger Holzeinschlag als im Referenzszenario) von der Gemeinde bereits erfüllt. Das Referenzszenario sieht den Einschlag von 9.968 Festmetern Holz pro Jahr vor, tatsächlich werden im Gemeindewald bereits seit Jahren nur durchschnittlich 7.250 fm/Jahr eingeschlagen. Dieser Unterschied entspricht im Lauf von zehn Jahren rund 45.000 Tonnen CO2, die im Gemeindewald gebunden werden und zertifiziert werden können.
Bevor diese Zertifikate erstellt und verkauft werden können, ist eine Stichprobeninventur nötig (Kosten: 33.000 €), aufgrund der Ocell einen Managementplan mit detaillierter Hiebsatzplanung für die nächsten zehn Jahre erstellt. Das Projektmonitoring für diesen Zeitraum kostet 4.000 €/Jahr, darin ist die Nutzung einer Software enthalten, die auch unabhängig von der Zertifizierung für Bewirtschaftung des Gemeindewaldes hilfreich ist.
Werden die ausgestellten Zertifikate zu aktuellen Preisen (abzüglich der 25%igen Provision und den Kosten für das Projektmonitoring) verkauft, beträgt der Nettoerlös rund 75.000 Euro/Jahr.
Dritte Bürgermeisterin Susanne Keller erkundigte sich, ob bekannt ist wie hoch die Nachfrage nach den Zertifikaten sei. Da die Fa. Ocell den Verkauf übernimmt gibt es keine Informationen über die Nachfrage. Gemeinderat Thomas Obert fragte, ob es vergleichbare Anbieter gibt und ob die Preise der Fa. Ocell branchenüblich sind. Tatsächlich ist der Markt noch relativ neu und die Unternehmen, die CO2-Zertifizierungen anbieten sind noch im Aufbau. Erster Bürgermeister Achim Höfling schlägt vor, das Angebot anzunehmen und in zehn Jahren, wenn die Konkurrenz sich ebenso aufgebaut hat, nach alternativen Anbietern Ausschau zu halten.
Gemeinderat Daniel Lambrecht fragt, wie der Förster Ralf Schmidl zu dem Vorhaben steht. Der Förster begrüßt das Vorhaben und verspricht sich auch Vorteile durch die neue Software. Gemeinderat Florian Hoßmann schlägt vor, noch andere Angebote einzuholen und Gemeinderat Peter Heun fragte, ob es bereits Kommunen mit Erfahrung im CO2-Verkauf gibt. Die Stadt Arnstein plant ebenfalls gerade die Zertifizierung, der Bürgermeister wird sich erkundigen, ob es Forstbetriebe gibt, die schon länger dabei sind. Gemeinderat Thomas Obert ist ebenfalls der Meinung, man müsse sich erst umhören und Vergleichswerte einholen und stellte den Antrag auf Geschäftsordnung die Entscheidung zu vertagen.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt, die Entscheidung zu vertagen.
6 Beratung und Beschluss über den Haushaltsplan 2025
Bereits in den Gemeinderatssitzungen am 4. und 25. Februar 2025 beriet der Gemeinderat nicht-öffentlich, welche Investitionen im Haushaltsplan 2025 eingeplant werden sollen und welche verschoben werden müssen.
Im Verwaltungshaushalt, wo alle laufenden Einnahmen und Ausgaben zu finden sind, wurden die Einzelpositionen in der Regel wie im Vorjahr angesetzt. Bei einigen Posten ergeben sich dennoch größere Veränderungen:
deutliche Mehrkosten:
- Tilgung/Fixkosten Grundschule - 265.000 €
- Personalkosten: - 95.000 € (durch Tariferhöhung)
- Kreisumlage - 53.000 € (vom Kreistag beschlossen)
deutliche Mehreinnahmen:
- Einkommensteuer + 110.000 €
- Schlüsselzuweisung + 157.000 €
- Holzverkauf + 120.000 € (im Vorjahr: nur Schadholzeinschlag)
Im Vermögenshaushalt werden alle Investitionen finanziell eingeplant. Hier finden sich unter anderem bereits gestartete bzw. beschlossene Projekte:
- Grundschulneubau (Rest) 303.000 €
- Kanalbefahrung Eußenheim (Rest) 153.000 €
- Kanalbefahrung Obersfeld (Rest) 92.000 €
- Glasfaserausbau (nur 2025, Saldo) 118.000 €
- Sanierung Sporthalle Aschfeld (nur 2025) 89.000 €
- Sanierung Sporthalle Eußenheim (2025, Saldo) 111.000 €
- neue Armaturen Druckminderschacht Berggasse 20.000 €
- Überwachungsanlage RÜB 25.000 €
Somit beträgt die freie Spanne, die für weitere Maßnahmen zur Verfügung steht, 330.000 €. Mit diesen Mittel sollen folgende Projekte im Jahr 2025 umgesetzt werden:
- Sanierung marode Aschbachbrücke 110.000 €
- Grundstückskauf und Planung für neuen Bauhof 55.000 €
- Sanierung Friedhofswege Aschfeld 30.000 €
- Anbau Feuerwehrhaus Bühler 70.000 €
abzgl. Förderung - 64.000 €
- Erneuerung Boden Feuerwehrhaus Eußenheim 10.000 €
- Mannschaftsbus FFW Eußenheim 15.000 €
- Kauf Klärwärterfahrzeug 20.000 €
- Planung Kanalsanierung Obersfeld 10.000 €
Damit können folgende Projekte, die auf der „Wunschliste“ für 2025 standen, aus Mangel an verfügbaren Mitteln heuer nicht beauftragt werden. Sie sind aber für die Folgejahren eingeplant:
- Ableitung Fremdwasser im Brunnwiesenweg 100.000 €
- Wasserspielplatz Hundsbach 53.000 € (für Planung)
- Dorfplatz Obersfeld 20.000 € (für Planung)
- Umgestaltung Gasthaus Fromm 20.000 € (für Planung)
- Bauplätze am Blassenpfad 20.000 € (für Planung)
- Anschluss Regenwasserkanal Dohle 20.000 € (für Planung)
- Seitenauslegemulchgerät 70.000 €
- Wegehobel/Gräder 20.000 €
- Holzhäcksler 22.000 €
- pflegelose Gräber Eußenheim 30.000 €
- pflegelose Gräber Hundsbach 10.000 €
- Grüngutcontainer 10.000 €
Nach diesen Vorgaben wurde der Haushaltsplan 2025 erstellt. Er schließt in den Einnahmen und Ausgaben im Verwaltungshaushalt mit 8.749.800 € und in den Einnahmen und Ausgaben im Vermögenshaushalt mit 3.518.400 € ab. Der Umfang des Gesamthaushaltes 2025 liegt mit 12.268.200 € insgesamt um 14,55 % unter dem von 2024. Der Sollüberschuss aus dem Jahr 2024 liegt bei 703.794,47 €.
Beschluss:
Der Gemeinderat stimmt dem vorgestellten Haushaltsplan für das Rechnungsjahr 2025 zu.
Einstimmig beschlossen Ja 16 Nein 0
7 Beratung und Beschluss über den Finanzplan für die Rechnungsjahre 2026 bis 2028
Bei den nicht-öffentlichen Haushaltsberatungen in den Gemeinderatsitzungen am 04. und 25.02.2025 wurden auch die Finanzplanungsjahre 2026 bis 2028 beraten. Ein detaillierter Finanzplan für diesen Zeitraum lag den Gemeinderäten vor.
Im Zuge der Haushaltsberatungen wurden die wichtigsten Posten für die kommenden Jahre diskutiert und eingeplant:
- Für die Planung des neuen Bauhofs werden 20.000 Euro in 2026 und für den Bau des Bauhofs in 2027 und 2028 je 750.000 Euro eingeplant.
- Für die Planung der Erschließung der sechs Bauplätze am Blassenpfad in Obersfeld werden in 2026 20.000 Euro festgelegt. Die Ausführung der Erschießung ist mit 330.000 Euro im Jahr 2027 geplant.
- Die Planung des Wasserspielplatzes in Hundsbach wird für 2026 mit 53.000 Euro eingeplant. Die Ausführung hierzu ist mit 130.000 Euro eingeplant und für 2027 vorgesehen.
- Des Weiteren ist die Planung für den Dorfplatz in Obersfeld mit 20.000 Euro für 2027 vorgesehen und die dazugehörige Ausführung für 500.000 Euro in 2028.
- Die pflegefreien Gräber in Eußenheim sollen 2026 für 30.000 Euro, die in Hundsbach 2027 für 10.000 Euro sowie die in Münster 2028 für 10.000 Euro angelegt werden.
Beschluss:
Der Gemeinderat genehmigt den Finanzplan für die Rechnungsjahre 2026 bis 2028.
Mehrheitlich beschlossen Ja 15 Nein 1
8 Beratung und Beschluss über die Aufnahme eines Kassenkredits in Höhe von insgesamt 1.200.000 €
Zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben soll ein Kassenkredit (Überziehungskredit) für beide Girokonten der Gemeinde Eußenheim festgesetzt werden. Dieser Kassenkredit wird nur bei Bedarf in Anspruch genommen und ist sobald wie möglich wieder zurückzuzahlen. In den letzten Jahren wurde er nur ganz selten in Anspruch genommen.
Die Kämmerin schlägt vor einen Kassenkredit in gleicher Höhe wie im letzten Haushaltsjahr einzurichten, also 600.000 € sowohl bei der Raiffeisenbank Main-Spessart eG als auch bei der Sparkasse Mainfranken zu beantragen.
Der Gemeinderat stimmt dafür, einen Kassenkredit in Höhe von jeweils 600.000 € bei der Raiffeisenbank Main-Spessart eG und bei der Sparkasse Mainfranken aufzunehmen.
Einstimmig beschlossen Ja 16 Nein 0
9 Beratung und Beschluss über die Haushaltssatzung 2025
Alle vom Gemeinderat getroffene Einzelbeschlüsse zum Haushaltsjahr 2025 werden in der Haushaltssatzung zusammengefasst. Durch deren Festsetzung und nach Genehmigung durch das Landratsamt wird der Haushalt 2025 rechtskräftig.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt die Haushaltssatzung 2025.
Einstimmig beschlossen Ja 16 Nein 0
10 Informationen aus der Verwaltung
Wasserrohrbruch in Obersfeld
Am Samstag, den 8. März 2025 gegen 20.00 Uhr wurde ein Wasserrohrbruch in der Raiffeisenstraße entdeckt. Das Wasser war unterirdisch in zwei Anwesen eingedrungen. Der Bauhof reparierte den Wasserrohrbruch bis Sonntagmittag.
Marode Aschbachbrücke in Aschfeld
Zweiter Bürgermeister Markus Bähr stellte eine Skizze für die Behelfsbrücke über den Aschbach beim Anwesen Breitenbach vor: Mittels Metallplatten soll das Gewicht von LKW oder Traktoren, die über die Brücke fahren, auf die Pfeiler geleitet werden. Ein Statiker erstellte einen leicht abgeänderten Alternativvorschlag, der dünnere Metallplatten, aber einen höheren Unterbau vorsieht. Das Gremium diskutierte beide Vorschläge und tendierte eher zum Vorschlag von Markus Bähr, v.a. weil die Version des Statikers relativ hoch und der Aufwand recht groß sei. Gemeinderat Thomas Obert gab zu bedenken, dass der Statiker die Fachkraft sei und wir nicht wissen, wie hoch die Gefahr ist.
Reparatur Kirchendach Eußenheim
Die Reparaturen am Eußenheimer Kirchendach haben am 17.03.2025 begonnen und werden ca. 7 bis 8 Tage dauern.
Gemeindekanzlei Münster
Eine Initiative von Freiwilligen und Nachbarn wollen in der ehemaligen Gemeindekanzlei in Münster eine öffentliche Büchertausch-Station einrichten. Die Vorbereitungen dafür laufen bereits. Die Räumlichkeiten sollen mehrmals pro Woche den Tag über geöffnet werden.
Kläranlage
Die Abwassermengen im Gemeindegebiet haben sich seit 2021 nahezu verdoppelt. Erster Bürgermeister Achim Höfling empfahl dringend, die Fremdwasserproblematik anzugehen. Bekannt ist bereits, dass ein Großteil des Anstieges auf Zuflüsse im Brunnwiesenweg in Obersfeld zurückzuführen ist. Ein Termin mit Experten ist zeitnah vorgesehen.
Holzversteigerungen
Am 29.03.2025 um 10.00 Uhr startet die nächste Brennholzversteigerung in Hundsbach am Breitenloch. Um 11.00 Uhr in Obersfeld am Osterberg. Versteigert werden Polter und am Osterberg zusätzlich Gipfelholzteile.
Bayernwerk
In Oberfeld finden in Kürze Erdverkabelungsarbeiten in der Nähe vom Anwesen Albert statt.
Landkreis-Ehrung für Kammersieger & IHK-Prüfungsbeste
Am 13. März 2025 fanden die Landkreis-Ehrungen im Sitzungssaal des Landratsamtes statt. Sebastian Stalla aus Obersfeld wurde als bester Karosserie- und Fahrzeugbaumechaniker geehrt.
Gemeinderat Klaus Weidner monierte, dass die ausführende Firma, die den Glasfaserausbau in Aschfeld durchführt, sehr schlecht arbeitet. So würden Grundstückseigentümer erst kurz bevor die Arbeiten auf dem Privatgrund beginnen darüber informiert. Er ist zudem der Meinung, dass die ausführende Firma nicht fachkompetent sei. So werde zum Ausfugen der Pflastersteine nicht Sand, sondern Dreck benutzt. Es müsse unbedingt etwas unternommen werden. Erster Bürgermeister Achim Höfling wurde von anderen Bürgern bereits über die schlechte Kommunikation mit den Grundstückseigentümern informiert und hat die Baufirma bereits eindringlich darauf hingewiesen, dass die Absprachen mit den Grundstückseigentümern deutlich früher geschehen müssen. Er wird dies erneut tun. Gemeinderätin Martin Utsch ist mit der Ausführung zufrieden, die Vorabinformationen seien jedoch – wie Klaus Weidner schon monierte – eine Katastrophe.
Zweiter Bürgermeister Markus Bähr plädierte für einen Baustopp. Der Bürgermeister hält das nicht für zielführend. Wenn mit nicht zulässigem Material verfugt worden ist, dann müsse die Firma nochmal anrücken und das austauschen. Gebe es Zweifel, ob z.B. die Verlegetiefe eingehalten wurde, dann würden stichprobenartig die Gräben nochmal geöffnet und kontrolliert. Dies sei auch schon geschehen. Sobald Mängel festgestellt werden, müsse die Firma diese beheben. Ein Stopp aller Bautätigkeiten nütze hier wenig.
Gemeinderätin Juliane Scheuner lädt den ganzen Gemeinderat zur Feier anlässlich der Fertigstellung der Bachgrundhalle am Sonntag, den 18. Mai 2025 ein.
Mit Dank für die gute Mitarbeit schloss Erster Bürgermeister Achim Höfling um 21:20 Uhr den öffentlichen Sitzungsteil der 5. Sitzung des Gemeinderates.