Sehr geehrte Mitbürgerinnen und Mitbürger,
auf Grund der außergewöhnlichen Glätte am heutigen Morgen erlauben wir uns, alle Einwohner auf die bestehende Räum- und Streupflicht hinzuweisen und bitten, dieser zuverlässig nachzukommen um Unfälle zu vermeiden.
Jeder Grundbesitzer und Einwohner ist verpflichtet, die Gehwege vor seinem Haus und Grund ab 07.00 Uhr morgens in verkehrssicherem Zustand zu halten.
Details hierzu regelt die gemeindliche Verordnung zur Sicherung der Gehbahnen im Winter. Sollten Unklahrheiten bestehen, finden Sie diese auch unter folgendem Link auf unserer Homepage:
Mit freundlichen Grüßen und kommen Sie sicher an Ihr Ziel.
Ihre Verwaltung