Eine sogenannte „Gemeindeversammlung“ hat im Stadtgebiet Volkach Flyer verteilen lassen, die durch die Verwendung von städtischen Wappen einen offiziellen Schein wahren sollen. Woher kommt das und von wem?
Zuerst: Nicht von der Stadt! Der verteilte anonyme Flyer ist ohne erkennbares Impressum, entstammt vermutlich aus dem Umfeld der sog. „Reichsbürger- oder Selbstverwalterszene“ und maßt sich durch die (unzulässige) Verwendung von städtischen Wappen offizielle Züge an. Die Stadt Volkach distanziert sich entschieden von dieser unbekannten Gruppierung aus diesem Umfeld und wird rechtlich gegen diese Anmaßung und Scheinlegitimierung durch die unzulässige Wappenverwendung sowie Verstoß gegen das PresseG vorgehen.
Weitere Infos für Interessierte:
Im Grundgesetz ist diese „Gemeindeversammlung“ als direkte Demokratieform benannt (Art. 28/I,4 GG), dass in Gemeinden anstatt einer gemeindlichen Vertretungskörperschaft etabliert werden kann. In Deutschland stellt indes die klassische Vertretungskörperschaft den Regelfall dar, die Bundesländer haben nach der GG-Einführung die Gemeindeversammlung zugunsten der Gemeindevertretung ausgeschlossen. Bei uns in Bayern ist somit der von den Bürger/innen gewählte Gemeinde-/Stadtrat die legitime, verfassungsgemäße Vertretung der Bürger/innen und eben nicht das Instrument der „Gemeindeversammlung“. Als direktdemokratische Instrumente auf kommunaler Ebene sind der Bürgerantrag, das Bürgerbegehren, der Bürgerentscheid und die örtliche Bürgerversammlung möglich. Diese Demokratie wird bei uns als "Ort der Demokratie" stetig gelebt.
Die Verwaltung, der Stadtrat mit Ortssprechern und der Bürgermeister stehen jedem als legitimer/gewählter Ansprechpartner/in für Anliegen zur Verfügung.
Allg. Infos auch unter: www.bige.bayern.de