Vielerorts wird derzeit Bauschholz oder vom Borkenkäfer befallenes Holz verbrannt. Dazu gilt es zu beachten, das Feuer im Freien nur entzündet werden, wenn für die Umgebung keine Brandgefahr entstehen kann (§ 3 VVB).
Zur Vermeidung von Fehlalarm, rechtzeitig die Gemeinde über die geplante Verbrennungsaktion informieren. Mit Angabe von Ort (Fl-Nr., Gemarkung), Zeit und Grundtstückeigentümer.
Bei Frau Kaltenstadler-Auernhammer Tel. 08435 9408-45 oder Frau Knikl 08435 9408-42.
Das Verbrennen ist nur an Werktagen ab 6.00 Uhr erlaubt.
Die Feuerstelle sollte rechtzeitig beendet werden, um bei Arbeitsende keine Probleme mit dem Ablöschen zu bekommen. Außdem müssen Feuer und Glut beim Verlassen der Feuerstelle erloschen sein (§ 3 VVB)!
Für alle Fälle – Handy und Rufnummer von Polizei und Feuerwehr bereithalten!