Mit Schreiben vom 01.10.2024 Nr. 42/6100-02-30 hat das Landratsamt Neustadt an der Waldnaab die Genehmigung des Flächennutzungsplans erteilt. Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit gem. § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung wird die 3. Änderung des Flächennutzungsplans "Energiepark Wittschau" wirksam.