Es gibt drei verschiedene Parkausweise für schwerbehinderte Menschen, die verschiedene Voraussetzungen haben und mit unterschiedlichen Parkberechtigungen verbunden sind:
• einen internationalen blauen Parkausweis
◦ Merkzeichen aG – außergewöhnliche Gehbehinderung
◦ Merkzeichen Bl – Blindheit
◦ Personen mit beidseitiger Amelie (das angeborene Fehlen kompletter Extremitäten)
◦ oder Phokomelie (das flossenartige Aussehen der Extremitäten aufgrund des Fehlens oder der Verkürzung der langen Röhrenknochen)
• einen orangefarbenen Parkausweis
Personen mit Morbus Crohn oder Colitis ulcerosa mit Einzel-GdB 60
Personen mit Doppelstoma mit Einzel-GdB 70)
• einen dunkelblauen Parkausweis mit Vermerk „nur BY“ (wird nicht mehr ausgegeben).
Der internationale blaue Parkausweis kann unter Vorlage des Personalausweises, des Schwerbehindertenausweises und Einreichung eines Lichtbildes bei der Weisendorfer Gemeindeverwaltung beantragt werden. Er ist in der gesamten Bundesrepublik sowie in allen EU-Mitgliedstaaten gültig. Er ist an die Gültigkeit des Schwerbehindertenausweises gekoppelt muss jedoch längstens nach 5 Jahren erneuert werden.
Achtung:
Beim Parken auf den genannten Plätzen ist der Parkausweis stets so hinter der Windschutzscheibe zu positionieren, dass seine blaue (orangefarbene) Oberseite von außen deutlich erkennbar ist.
Weitere Informationen unter:
ZBFS - Wegweiser für Menschen mit Behinderung: https://www.zbfs.bayern.de/behinderung-beruf/informationsmaterial/wegweiser/30/
Parkerleichterungen: ZBFS - Parkerleichterungen mit Parkausweis (bayern.de)
Zbfs / Merkzeichen: ZBFS - Merkzeichen (bayern.de)